Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung für die „Ganzheitliche Förderung Sachsen-Anhalt“ (GFSA) als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Anerkennung für die „Ganzheitliche Förderung Sachsen-Anhalt“ (GFSA) als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:8
Ablehnungen:0
Enthaltungen:0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0476/51/2022erhoben.