Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ und in Anlehnung an die Kriterien des § 10 KiFöG für die Förderung des Landkreises Börde.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ und in Anlehnung an die Kriterien des § 10 KiFöG für die Förderung des Landkreises Börde. Der in der Sachdarstellung aufgezeigte Kriterienkatalog ist Teil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:12
Ablehnungen:0
Enthaltungen:0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0225/51/2021 erhoben.