Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0224/51/2021  

 
 
Betreff: Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe für "LEBENSNAH - Systemisches Institut für Beratung, Bildung und Coaching"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
01.02.2021 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0224/51/2021)
Anlagen:
Präsentation zum TOP 6.1

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der Vorlage der notwendigen formellen Dokumente, die Anerkennung für „LEBENSNAH – Systemisches Institut für Beratung, Bildung und Coaching“ als freier Träger der Jugendhilfe.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Grundlage für die Anerkennungsverfahren bildet die Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII im Landkreis Börde vom 16.09.2008.

 

Im Punkt 5. der o.g. Richtlinie sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren festgelegt, welche sich in die vier Hauptpunkte:

 

-          Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe,

-          Verfolgung gemeinnütziger Ziele,

-          Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit des Trägers und

-          Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gliedern.

 

Seit 2009 ist Frau Rein, Leiterin des Instituts „LEBENSNAH – Systemisches Institut für Beratung, Bildung und Coaching“ sowie Familientherapeutin und Supervisorin/Coach beratend tätig. Die erste aufsuchende Familientherapie wurde durch das Jugendamt des Landkreises Börde im Jahr 2016 installiert. Die Institutsgründung erfolgte im Jahr 2017.

 

Im Institut LEBENSNAH wird ein vielfältiges Angebot, das unter den Themenschwerpunkten Beratung, Bildung und Coaching zusammengefasst werden kann, angeboten. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden u.a. aufsuchende Familientherapie, systematisches Clearing und Supervision angeboten.

 

Im Ergebnis des materiellen Prüfverfahrens ist festzustellen, dass der Antragsteller

„LEBENSNAH – Systemisches Institut für Beratung, Bildung und Coaching“ mit Sitz in Oebisfelde inhaltlichen und fachlichen Voraussetzungen gemäß der Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe erfüllt. Durch die herrschende Pandemie und die damit verbundenen Restriktionen kommt es zu Verzögerungen im Hinblick auf die Erbringung der notwendigen formellen Dokumente.

 

Aus vorgenannter Sachdarstellung sowie inhaltlicher Prüfung schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vorbehaltlich der Vorlage der erforderlichen Dokumente vor, die

LEBENSNAH – Systemische Institut für Beratung, Bildung und Coaching“  als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII durch Beschluss anzuerkennen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation zum TOP 6.1 (1290 KB)