Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der Vorlage der notwendigen formellen Dokumente, die Anerkennung für „LEBENSNAH – Systemisches Institut für Beratung, Bildung und Coaching“ als freier Träger der Jugendhilfe.
Sachdarstellung, Begründung: Grundlage für die Anerkennungsverfahren bildet die Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII im Landkreis Börde vom 16.09.2008.
Im Punkt 5. der o.g. Richtlinie sind die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren festgelegt, welche sich in die vier Hauptpunkte:
- Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe, - Verfolgung gemeinnütziger Ziele, - Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit des Trägers und - Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gliedern.
Seit 2009 ist Frau Rein, Leiterin des Instituts „LEBENSNAH – Systemisches Institut für Beratung, Bildung und Coaching“ sowie Familientherapeutin und Supervisorin/Coach beratend tätig. Die erste aufsuchende Familientherapie wurde durch das Jugendamt des Landkreises Börde im Jahr 2016 installiert. Die Institutsgründung erfolgte im Jahr 2017.
Im Institut LEBENSNAH wird ein vielfältiges Angebot, das unter den Themenschwerpunkten Beratung, Bildung und Coaching zusammengefasst werden kann, angeboten. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden u.a. aufsuchende Familientherapie, systematisches Clearing und Supervision angeboten.
Im Ergebnis des materiellen Prüfverfahrens ist festzustellen, dass der Antragsteller „LEBENSNAH – Systemisches Institut für Beratung, Bildung und Coaching“ mit Sitz in Oebisfelde inhaltlichen und fachlichen Voraussetzungen gemäß der Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe erfüllt. Durch die herrschende Pandemie und die damit verbundenen Restriktionen kommt es zu Verzögerungen im Hinblick auf die Erbringung der notwendigen formellen Dokumente.
Aus vorgenannter Sachdarstellung sowie inhaltlicher Prüfung schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss vorbehaltlich der Vorlage der erforderlichen Dokumente vor, die LEBENSNAH – Systemische Institut für Beratung, Bildung und Coaching“ als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII durch Beschluss anzuerkennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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