Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ und in Anlehnung an die Kriterien des § 10 KiFöG für die Förderung des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung: Im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ sollen Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und langfristig erhalten werden.
Das Förderprogramm ist auf die Platzerweiterung in Kindertagesstätten ausgerichtet, in Ausnahmefällen kann auch die Platzerhaltung gefördert werden. Etwa, wenn Auflagen durch Fachämter erteilt wurden und durch die Nichterfüllung der Wegfall von Plätzen droht. Gemäß § 10 (1) KiFöG LSA sind die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen verantwortlich. Die Förderung der Platzerweiterungen durch das Investitionsprogramm bildet einen wichtigen Baustein zur Ausgestaltung der Kinderbetreuung. Durch die Investitionen werden die Einrichtungen als Orte der elementaren Bildung gestärkt, die einen wichtigen Bestandteil der des Gemeinwesens sowie der kommunalen Daseinsvorsorge bilden. Durch ein vielfältiges, wohnortnahes Betreuungsangebot von freien und gemeindlichen Trägern kann sich der Landkreis Börde als attraktiver Lebensmittelpunkt für Familien mit Kindern vor dem Schuleintritt behaupten.
Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an zusätzlichen Plätzen für eine nachhaltige familien- und kinderfreundliche Infrastruktur im Gebiet des Landkreis Börde, soll die Förderung zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Höhe von 80 % der zur Verfügung stehenden Mittel priorisiert werden. Die Förderung zur Bestandssicherung, wenn durch bauliche Auflage ein Wegfall droht, soll maximal 20 % des Fördervolumens betragen. Zur Bewertung erfolgt daher eine strikte Trennung zwischen Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt.
Die Bundesmittel für den Landkreis betragen voraussichtlich 1.891.821,47 € für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen.
Baumaßnahmen sind nur zu gewähren, wenn folgende durch die Förderrichtlinie (siehe Anlage) definierten Bedingungen erfüllt werden:
Eine Zuwendung aus diesem Förderprogramm kann nicht erfolgen, sofern bereits andere Fördermittel beantragt wurden. Somit ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 % der Gesamtkosten, so dass mindestens 10 % der Kosten aus Eigenmitteln durch den Träger erbracht werden müssen.
Zur Antragstellung ist außerdem eine Baugenehmigung für das zu fördernde Objekt notwendig. Der Maßnahmebeginn muss zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2021 liegen. Der Abschluss der Maßnahme muss bis 30.06.2022 erfolgen.
Werden diese Förderbedingungen von mehr als einer Einrichtung erfüllt und das Fördervolumen überschritten, können folgende weitere Überlegungen, in Anlehnung an die Kriterien des § 10 KiFöG, in Betracht einbezogen werden.
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, Kosten je neugeschaffenen Platz - Nichtberücksichtigung eines förderfähigen Antrags aus dem Sozialraum im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 - Belegung der Tageseinrichtungen, Auslastung nach Kapazität ohne Ausweichobjekte über 90 % aktuell - Prognose Belegung der Tageseinrichtungen, Auslastung nach Kapazität ohne Ausweichobjekte über 90 % in den nächsten 15 Jahren aus Jugendhilfeplanung - Sicherstellung der Maßnahme durch Beschluss der Gemeinde zum Bau/zur Investition (damit auch Legitimierung zur zeitnahen Umsetzung des Bauvorhabens möglich – z. B. durch Beschluss) - Wirtschaftlichkeit der Einrichtung, Nachweis durch bestehende LEQ-Vereinbarung
Die Kennzahlen ergeben jeweils „ja“ oder „nein“ und ein Ergebnis, wohin die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: texterwähnt
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