Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Beschluss zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021"  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:0225/51/2021
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 01.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:57
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0225/51/2021 Beschluss zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Herr Schindler (SPD) fragt, welche Richtlinie beschlossen werden soll?

 

Herr Schlitte (SL Spezialdienste) antwortet, dass die Punkte aus der Sachdarstellung für die Richtlinie des Landkreises beschlossen werden sollen. Die Punkte sind auf Basis der Richtlinie des Landes aufgestellt wurden.

 

Herr Nase (CDU) fasst zusammen, dass die Beschlussvorlage auf Basis der Richtlinie des Landes erstellt wurde und als interne Richtlinie gelten soll.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) fügt hinzu, dass die Punkte als Kriterien für die Mittelverteilung gelten sollen. Nach aktuellen Stand würde das Volumen zur Förderung nur ein viertel der Beantragungen abdecken. Eine Maßnahme übersteigt sogar die möglichen Fördermittel. Nun ist zu prüfen, ob jeder Antragsteller eine gewisse Summe bekommt oder ob das Geld nach Prüfung aller Kriterien nur auf einen Antragsteller verteilt wird. Bis zum 30.06.2022 müssen die Kinder in den Einrichtungen betreut werden. Dies stellt ein äußerst knappes Zeitfenster dar. Herr Michelmann appelliert an die Antragsteller, dass objektiv geprüft werden soll, ob diese Bedingung ebenfalls realisierbar ist.

 

Herr Nase (CDU) fragt, wie verfahren wird, wenn zwei Anträge die gleiche Punktzahl erreichen? Weiterhin fragt Herr Nase, ob diese Möglichkeit der gleichen Punktzahl besteht. Herr Nase sagt, dass eine Förderung aller schwierig zu realisieren ist. Es sollten die gefördert werden, welche eine hohe Realisierungschance (Punktzahl) haben.

 

Herr Sacher (Sportjugend Börde e. V.) sieht als Grundvoraussetzung, dass die Kommune für den gegebenen Zeitraum leistungsfähig sind und die Maßnahme durchführen können. Zweitens sollte es interne Prioritätenlisten in der Verwaltung geben, um darüber diskutieren zu können.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) antwortet, dass die Verwaltung ein Scoring anhand der Kriterien erstellt. Sollte das Scoring kein eindeutiges Ergebnis liefern können, würde das Problem erneut betrachtet werden.

 

Herr Schlitte (SL Spezialdienste) führt aus, dass eine kompakte Liste entworfen wurde, welche keine 90 Punkte enthält. Herr Schlitte sagt auch, dass aktuell die Möglichkeit besteht, dass jede Einrichtung beteiligt werden könnte, da bis jetzt nur 7 Anträge eingegangen sind.

 

Herr Nase (CDU) sagt, dass 1,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Fraglich ist nun, ob alle Antragsteller beteiligt werden oder anhand eines Scorings die Mittel nur an die bestplatziertesten vergeben werden, bis das Fördervolumen ausgebraucht ist. Herr Nase favorisiert die Variante mit dem Scoring.

 

Herr Michelmann (Dezernent 3) schlägt vor, dass eine entsprechende Tabelle erstellt wird und die Einholung eines Meinungsbildes der Kommunen und freien Träger erfolgen wird. Das Ergebnis wird dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung mitgeteilt. Herr Michelmann bittet trotzdem um die Beschlussfassung, da dieser den Maßstab der Bewertung darstellt.

 


Herr Nase (CDU) fasst zusammen, dass sieben Anträge vorliegen und eine weitere Beratung im kommenden Jugendhilfeausschuss erfolgen wird. Des Weiteren stellt Herr Nase einen Änderungsantrag für den Beschluss. Er schlägt vor folgenden Satz zu ergänzen. Der in der Sachdarstellung aufgezeigte Kriterienkatalog ist Bestandteil des Beschlusses. Nach Erfassung der Anwesenheit sowie der technischen Funktionsfähigkeit der Videokonferenz lautet das Abstimmungsergebnis wie folgt:

 

Zustimmungen: 12

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

 

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ und in Anlehnung an die Kriterien des § 10 KiFöG für die Förderung des Landkreises Börde. Der in der Sachdarstellung aufgezeigte Kriterienkatalog ist Teil des Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 12

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0225/51/2021 erhoben.