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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung zum Änderungsbedarf der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Feststellung der Niederschrift der Sitzung vom 02.09.2021 öffentlicher Teil |
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Ö 5 |
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Mitteilungen des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten |
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Ö 6 |
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Vorlagen |
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Ö 6.1 |
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Berichtswesen des Landkreises Börde zum 2. Halbjahr 2021 |
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0333/01/2021 |
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Ö 6.2 |
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Information zum Stand der Haushaltsplanung/ Haushaltskonsolidierung |
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0203/01/2020-1 |
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Ö 6.3 |
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Ersatzneubau Förderschulen für Geistigbehinderte (GB) Hamersleben und Wefensleben |
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0316/40/2021 |
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VORLAGE |
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Verfahrensbeteiligte: Beschlussvorschlag: - Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Fusion der Förderschule „Miteinander“ Wefensleben und der Förderschule „Schule am Mühlenberg“, Hamersleben – beides Förderschulen für Geistigbehinderte - mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Ersatzneubaus im Rahmen SEPL2022 ff. durchzuführen.
- Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung des Ersatzneubaus der fusionierten Förderschulen für Geistigbehinderte, einschließlich Erwerb des Grundstückes am Standort Oschersleben, entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung in Abhängigkeit von der Aquise von Fördermitteln bzw. der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan des Landkreises Börde.
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03.11.2021 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales |
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Ö 6.2 - |
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16.11.2021 - Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen |
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Ö 6.3 - |
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24.11.2021 - Kreisausschuss |
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Ö 6.9 - |
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Abstimmungsergebnis: Zustimmungen: 12 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0 Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0316/40/2021 zu fassen.
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01.12.2021 - Kreistag Landkreis Börde |
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Ö 6.9 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 0316/40/2021 |
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Beschluss: - Der Kreistag beauftragte die Verwaltung, das Verfahren zur Fusion der Förderschule „Miteinander“ Wefensleben und der Förderschule „Schule am Mühlenberg“, Hamersleben – beides Förderschulen für Geistigbehinderte - mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Ersatzneubaus im Rahmen SEPL2022 ff. durchzuführen.
- Der Kreistag beauftragte die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung des Ersatzneubaus der fusionierten Förderschulen für Geistigbehinderte, einschließlich Erwerb des Grundstückes am Standort Oschersleben, entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung in Abhängigkeit von der Akquise von Fördermitteln bzw. der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan des Landkreises Börde.
- Der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort wird nur dann erworben, wenn die baurechtliche Prüfung in allen Belangen abgeschlossen ist (positive Bauvoranfrage, rechtliche Würdigung in der Archäologie).
- Sämtliche Altliegenschaften werden im Nachgang an den freien Markt veräußert. Die Erlöse der Altobjekte sollen in die Reinvestition fließen.
- Die Verwaltung soll für das Projekt mindestens in der Leistungsphase 2, maximal in der Leistungsphase 3, die architektonische / ingenieurtechnische Planung beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmungen: 41 Ablehnungen: 2 Enthaltungen: 3 Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0316/40/2021 erhoben.
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Ö 6.4 |
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Beschluss zum grundhaften Ausbau der Kreisstraße K 1171 OD Wolmirstedt; Geschwister-Scholl-Straße zwischen den Kreisverkehren einschließlich Radweg im Zuge einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Wolmirstedt und dem Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband |
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0326/SBU/2021 |
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Ö 7 |
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Anfragen und Anregungen |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 10 |
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Schließung der Sitzung |
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