Frau Hecht (Amtsleiterin Amt für Bildung) macht einige Ausführungen zum Thema.
Aus der Diskussion geht folgender Änderungsantrag von Frau Wolf (Die LINKE) hervor:
- Der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort, wird nur dann erworben, wenn die baurechtliche Prüfung in allen Belangen (positive Bauvoranfrage, rechtliche Würdigung in der Archäologie) abgeschlossen ist.
- Die Umsetzung des Projektes erfolgt generell nur, wenn ein Fördermittelbescheid vorliegt oder ein solcher in Aussicht gestellt wird.
- Sämtliche Altliegenschaften werden im Nachgang an den freien Markt veräußert. Die Erlöse der Altobjekte sollen in die Reinvestition fließen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt mindestens in der Leistungsphase 2 maximal in der Leistungsphase 3 für die Architektonische / ingenieurtechnische Planung auszuschreiben.
Das Abstimmungsergebnis bezüglich des Änderungsantrages lautet wie folgt:
Zustimmungen: 8
Ablehnungen: 0
Enthaltungen: 0
Das Abstimmungsergebnis bezüglich der Weiterempfehlung an den Kreisausschuss und Kreistag lautet wie folgt:
Zustimmungen: 8
Ablehnungen: 0
Enthaltungen: 0