Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Durch die Verwaltung wurde der Haushaltsplanentwurf nach den Konsultationen mit den Fachämtern und Anpassung an aktuelle Rechtslage für 2022 und 2023 aktualisiert. Durch das Statistische Landesamt wurde den Kommunen mitgeteilt, dass die erste vorläufige Berechnung der Zuweisungen nach dem FAG für 2022 nicht vor November erfolgt, daher konnten diese noch nicht berücksichtigt werden.
In der Anlage wird der aktuelle Stand der Planung dargestellt, danach wäre für einen Haushaltsausgleich ein Kreisumlagesatz von 43,28% erforderlich. Wenn in den nächsten Tagen die Information über die voraussichtlichen Auswirkungen des geänderten FAG vorliegen, werden diese in der Präsentation berücksichtigt.
Die bisher vorliegenden Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung werden in der Sitzung dargestellt und sollen diskutiert und ergänzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Übersicht über den Stand der Haushaltsplanung
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