Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Anlagen:
Anfrage Herr Schindler Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses bei LEQ Verhandlungen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.06.2018 - öffentlicher Teil      
Ö 5  
Aktueller Stand des Projektes "Familien stärken - Perspektiven eröffnen" - Netzwerkarbeit      
Ö 6  
Aktueller Stand des "Integrierten Kreisentwicklungskonzeptes"  
Enthält Anlagen
2018/StS/0592  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-

 

Der aktuelle Stand des „Integrierten Kreisentwicklungskonzeptes“ wird zu Kenntnis genommen.

   
    12.09.2018 - Kultur- und Sozialausschuss
    Ö 4.1 - 
   

Vor den Ausführungen von Frau Koch über den aktuellen Stand des Kreisentwicklungskonzeptes macht Herr Dr. Waselewski einige Ausführungen, um den Zusammenhang zwischen den haushalterischen Überlegungen und dem Kreisentwicklungskonzept darzustellen. Hierzu wurde am 27.08.2018 eine gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses mit dem Kultur- und Sozialausschuss durchgeführt, um gemeinsam in eine inhaltliche Diskussion zu treten.

 

Frau Koch geht anhand einer umfangreichen Power-Point-Präsentation auf den aktuellen Stand und die bisherige inhaltliche Arbeit des Kreisentwicklungskonzeptes ein und stellt den zukünftigen Zeitplan vor. Die abschließende Beratung im Kultur- und Sozialausschuss soll am 14.11.2018 erfolgen, um dann die Beschlussfassung Ende November in den Kreistag einzubringen.

 

Herr Dr. Pfeiffer bedankt sich für die Ausführungen bei Frau Koch und bittet um Erläuterung, was unter einem Präventionsbudget zu verstehen ist, welches mit 8 T€ beziffert ist.

 

Frau Dr. Kontzog berichtet aus ihrem Fachdienst und den damit verbundenen Aufgaben hinsichtlich Prävention, wofür ein konkretes Budget zur Verfügung steht. Damit sind sie unabhängig von den Krankenkassen und haben so die Möglichkeit, mit den kreisintern erhobenen Daten gesundheitliche Probleme in der Bevölkerung besser zu identifizieren, um dahingehend gezielt Projekte zu entwickeln. Beispielgebend führt sie das Thema übergewichtiger Kinder im Landkreis an.

 

Herr Dr. Pfeiffer betont die strategische Ausrichtung des Papiers und damit zusammenhängend eine auf die Zukunft orientierte Attraktivität und Lebensqualität im Landkreis Börde. In Bezug auf den Haushalt fragt er nach personellen Konsequenzen, die damit im Zusammenhang stehen könnten.

 

Herr Dr. Waselewski führt aus, dass Frau Koch dies in einem zukünftigen Schritt betrachten wird. Dafür ist es jedoch notwendig, dass der Landkreis definieren muss, welche Leistungen zukünftig zu erbringen sind, um daraus den Planbedarf abzuleiten.

 

Frau Herzig verdeutlicht dies anhand eines konkreten Beispiels aus dem Kreisentwicklungskonzept, den Leistungs-, Entgelt- und Quaitätsvereinbarungen für Träger von Kindertageseinrichtungen. Dies ist eine Vorgabe des Kinderfördergesetzes und ist für jede Kindertageseinrichtung abzuschließen, in der auch dargestellt wird, wie in einer Einrichtung die Kinder gefördert werden und der Bildungsauftrag erfüllt werden soll.

Daraus ergibt sich ein entsprechendes Entgelt, welches zwischen Träger der Kindertageseinrichtungen und dem Landkreis verhandelt werden soll.

Der Landkreis hat die Verantwortung für 182 Einrichtungen, eine derartige Vereinbarung abzuschließen. Dies hat Folgen auf die Personalvorhaltung, da derzeitig nur etwa 1/3 der Einrichtungen eine entsprechende Vereinbarung abschließt. Mit der angekündigten 5. Novelle des KiföG sind weitere Verantwortlichkeiten beim Landkreis zu erwarten, was ebenfalls personell abgesichert werden muss. Hier ist bereits jetzt festzustellen, dass das gegenwärtig vorhandene Personal in diesem Bereich nicht ausreicht. Dabei stellt sich nicht die Frage, ob es eine freiwillige oder pflichtige Aufgabe ist, sondern es gibt der Gesetzgeber vor und ist entsprechend umzusetzen.

   
    17.09.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - 
   

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben.

   
    15.10.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5.2 - 
   

 

Ö 7  
Information zur Chancengerechtigkeit im Aufwachsen für junge (unbegleitete minderjährige) Menschen mit Fluchthintergrund  
Enthält Anlagen
2018/51/0591  
Ö 8  
Informationen zum neuen KiFöG      
Ö 9  
Anfragen und Anregungen      
N 10     (nichtöffentlich)    
Ö 11  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Herr Schindler Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses bei LEQ Verhandlungen (48 KB)