Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Punkt 8 der Teilplanung II – Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII – (Stand September 2015) im Landkreis Börde die Einführung einer Mindestförderung im Kontext der Personalausgabenförderung in Höhe von
21.000 € je Sozialraum.