Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2018.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfes des Landkreises 2018 wurden dem Kreisausschuss auf seiner Sitzung am 06.09.2018 mit der Informationsverlage Nr.: 2017/20/0474 vorgestellt.
Anschließend wurden die Bürgermeister auf ihrer Dienstberatung am 08.09.2017 über die Eckpunkte informiert. Dabei wurden auch die beabsichtigte Höhe der Kreisumlage und die Aufteilung auf die jeweiligen Städte bzw. Gemeinden dargestellt. Die Entwicklung der Kreisumlage stellt sich auf Grund der Steuereinnahmen 2016 der Kommunen und der Schlüsselzuweisungen 2017 für die einzelnen Kommunen unterschiedlich dar. Gleiches gilt auch für die Schlüsselzuweisungen 2018 der Kommunen im Landkreis. Diese steigen in 2018 gegenüber dem Jahr 2017 um 8,5 Mio. EUR auf 26,0 Mio. EUR, wobei die Auswirkungen je nach Entwicklung der Steuereinnahmen auf die einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich sind. An alle Städte und Gemeinden wurde zusätzlich ein Schreiben mit der Information über die beabsichtigte Höhe der Kreisumlage 2018 und der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme geschickt. Die Einwendungen der Kommunen werden anliegend zur Verfügung gestellt.
Im Ergebnisplan wurden die Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe mit 232.422,8 TEUR veranschlagt. Für die Jahre 2016 und 2017 liegen die Planzahlen als Vergleich vor, da die Jahresabschlüsse noch nicht erstellt werden konnten.
Die Zuweisungen nach den FAG LSA wurden auf der Grundlage der Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 30.08.2017 eingestellt.
Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind lt. Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 16.08.2017 voraussichtlich wesentlich geringer als 2017. Der Hebesatz der Kreisumlage soll trotzdem wieder mit 40,1% beschlossen werden, um die angespannte Haushaltslage der Kommunen zu berücksichtigen.
Mit den freiwilligen Leistungen des Landkreises hat sich eine Arbeitsgruppe des Kreistages ausführlich beschäftigt. Auf Grund der Empfehlung der Arbeitsgruppe wurde die Maßnahmen 2018 wieder eingestellt. Zusätzlich werden verschiedene Förderprogramme des Landes genutzt, bei denen der Landkreis auch Eigenmittel aufbringen muss.
Zur Finanzierung der Investitionen des Landkreises steht die Investitionspauschale in Höhe von 2,6 Mio. EUR zur Verfügung. Zusätzlich ist die Fertigstellung des Kreishausneubaus geplant, die über Kredite finanziert wird.
Durch den Landkreis wurden für das STARK III Programm alle Maßnahmen angemeldet, die in den nächsten Jahren an Schulen, Sporthallen und Einrichtungen erforderlich sind und die Bedingungen erfüllen. Diese Maßnahmen wurden in den Planentwurf aufgenommen, für die Finanzierung der Eigenmittel ist eine Kreditaufnahme geplant. Eine Aktualisierung der Planansätze in den jeweiligen Jahresscheiben erfolgt mit den folgenden Haushaltsplänen.
Anlagen:
Haushaltsplan 2018 Einwendungen der Gemeinden zur Kreisumlage 2018
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