Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2017/20/0478  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.10.2017 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
11.10.2017 
33. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2017/20/0478)
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
01.11.2017 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.11.2017 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
08.11.2017 
34. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (22017/20/0478)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
15.11.2017 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2017/20/0478)
Anlagen:
Schreiben der Gemeinden Seite 1 - 3
Schreiben der Gemeinden Seite 4 - 5
20171004_Stellungnahme_Stadt_Oschersleben_Kreisumlage
Haushaltsplan klein
Wirtschaftsplan ABS Drömling 2018
Beantwortung der Anfrage von Martin Stichnoth - Haushaltssatzung 2018 Zuschüsse Museen
Beantwortung der Anfrage von Thomas Schmette - Haushaltssatzung 2018 unterjährige Beschäftigung und Stellenveränderung 2017 zu 2018
Beantwortung der Anfrage von Martin Stichnoth - Haushaltssatzung 2018 Projektstellen
Stellungnahme Gemeinde Barleben 02.11.2017
Beantwortung der Anfrage von Franz-Ulrich Keindorff - Haushaltssatzung 2018 Aufwendungen KiFöG
2017-11-13 Stellungnahme KV Börde SGSA zum Haushalt 2018 LK

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2018.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfes des Landkreises  2018 wurden dem Kreisausschuss auf seiner Sitzung am 06.09.2018 mit der Informationsverlage Nr.: 2017/20/0474 vorgestellt.

 

Anschließend wurden die Bürgermeister auf ihrer Dienstberatung am 08.09.2017 über die Eckpunkte informiert. Dabei wurden auch die beabsichtigte Höhe der Kreisumlage und die Aufteilung auf die jeweiligen Städte bzw. Gemeinden dargestellt. Die Entwicklung der Kreisumlage stellt sich auf Grund der Steuereinnahmen 2016 der Kommunen und der Schlüsselzuweisungen 2017 für die einzelnen Kommunen unterschiedlich dar. Gleiches gilt auch für die Schlüsselzuweisungen 2018 der Kommunen im Landkreis. Diese steigen in 2018 gegenüber dem Jahr 2017 um 8,5 Mio. EUR auf 26,0 Mio. EUR, wobei die Auswirkungen je nach Entwicklung der Steuereinnahmen auf die einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich sind. An alle Städte und Gemeinden wurde zusätzlich ein Schreiben mit der Information über die beabsichtigte Höhe der Kreisumlage 2018 und der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme geschickt. Die Einwendungen der Kommunen werden anliegend zur Verfügung gestellt.

 

Im Ergebnisplan wurden die Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe mit 232.422,8 TEUR veranschlagt. Für die Jahre 2016 und 2017 liegen die Planzahlen als Vergleich vor, da die Jahresabschlüsse noch nicht erstellt werden konnten.

 

Die Zuweisungen nach den FAG LSA wurden auf der Grundlage der Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 30.08.2017 eingestellt.

 

Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind lt. Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 16.08.2017 voraussichtlich wesentlich geringer als 2017. Der Hebesatz der Kreisumlage soll trotzdem wieder mit 40,1% beschlossen werden, um die angespannte Haushaltslage der Kommunen zu berücksichtigen.

 

Mit den freiwilligen Leistungen des Landkreises hat sich eine Arbeitsgruppe des Kreistages ausführlich beschäftigt. Auf Grund der Empfehlung der Arbeitsgruppe wurde die Maßnahmen 2018 wieder eingestellt. Zusätzlich werden verschiedene Förderprogramme des Landes genutzt, bei denen der Landkreis auch Eigenmittel aufbringen muss.

 

Zur Finanzierung der Investitionen des Landkreises steht die Investitionspauschale in Höhe von 2,6 Mio. EUR zur Verfügung. Zusätzlich ist die Fertigstellung des Kreishausneubaus geplant, die über Kredite finanziert wird.

 

Durch den Landkreis wurden für das STARK III Programm alle Maßnahmen angemeldet, die in den nächsten Jahren an Schulen, Sporthallen und Einrichtungen erforderlich sind und die Bedingungen erfüllen. Diese Maßnahmen wurden in den Planentwurf aufgenommen, für die Finanzierung der Eigenmittel ist eine Kreditaufnahme geplant. Eine Aktualisierung der Planansätze in den jeweiligen Jahresscheiben erfolgt mit den folgenden Haushaltsplänen.

 

 


Anlagen:

 

Haushaltsplan 2018

Einwendungen der Gemeinden zur Kreisumlage 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben der Gemeinden Seite 1 - 3 (111 KB)    
Anlage 2 2 Schreiben der Gemeinden Seite 4 - 5 (51 KB)    
Anlage 4 3 20171004_Stellungnahme_Stadt_Oschersleben_Kreisumlage (286 KB)    
Anlage 3 4 Haushaltsplan klein (9223 KB)    
Anlage 8 5 Wirtschaftsplan ABS Drömling 2018 (114 KB)    
Anlage 5 6 Beantwortung der Anfrage von Martin Stichnoth - Haushaltssatzung 2018 Zuschüsse Museen (68 KB)    
Anlage 6 7 Beantwortung der Anfrage von Thomas Schmette - Haushaltssatzung 2018 unterjährige Beschäftigung und Stellenveränderung 2017 zu 2018 (131 KB)    
Anlage 7 8 Beantwortung der Anfrage von Martin Stichnoth - Haushaltssatzung 2018 Projektstellen (125 KB)    
Anlage 9 9 Stellungnahme Gemeinde Barleben 02.11.2017 (2657 KB)    
Anlage 10 10 Beantwortung der Anfrage von Franz-Ulrich Keindorff - Haushaltssatzung 2018 Aufwendungen KiFöG (142 KB)    
Anlage 11 11 2017-11-13 Stellungnahme KV Börde SGSA zum Haushalt 2018 LK (720 KB)