Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bendler verweist nochmals auf die Einführung eines Modells zur Personalausgabenförderung. Das Berechnungsmodell aus dem Jahre 2015 im Jugendhilfeplan,Teilplan II speziel Kinder- und Jugendarbeit wird dem nicht mehr gerecht. Es zeigte sich, dass durch die Einhaltung der Einzelbudgets punktuelle Härten entstehen, die dazu führen, dass die finanzielle Förderung einer Vollzeitstellte je Sozialraum unter die sozialpädagogische Grundversorgung von 21.000 EUR fallen kann. In Betrachtung dessen und der Nowendigkeit einer ausreichenden Versorgung mit Fachkräften erscheint die Einführung einer Mindestförderung von 21.000 EUR je Sozialraum als geboten.
Der Vorsitzende gibt die Beschlussvorlage zur Abstimmung und diese wird einstimmig angenommen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschloss im Punkt 8 der Teilplanung II – Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII – (Stand September 2015) im Landkreis Börde die Einführung einer Mindestförderung im Kontext der Personalausgabenförderung in Höhe von 21.000 € je Sozialraum.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:10 Ablehnung: - Enthaltung: -
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/51/0479 erhoben. |
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