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Auszug - Beschlussfassung zur Ergänzung der Nummer 8 in der Teilplanung II - Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.2 Beschluss:2017/51/0479
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/51/0479 Beschlussfassung zur Ergänzung der Nummer 8 in der Teilplanung II - Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 - 14 SGB VIII
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. FDL Jugend
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Herr Bendler verweist nochmals auf die Einführung eines Modells zur Personalausgabenförderung.  Das Berechnungsmodell aus dem Jahre 2015 im Jugendhilfeplan,Teilplan II speziel Kinder- und Jugendarbeit wird dem nicht mehr gerecht. Es zeigte sich, dass  durch die Einhaltung der Einzelbudgets punktuelle Härten entstehen, die dazu führen, dass die finanzielle Förderung einer Vollzeitstellte je Sozialraum unter die sozialpädagogische Grundversorgung von 21.000 EUR fallen kann. In Betrachtung dessen und der Nowendigkeit einer ausreichenden Versorgung mit Fachkräften erscheint die Einführung einer Mindestförderung von 21.000 EUR je Sozialraum als geboten.

 

Der Vorsitzende gibt die Beschlussvorlage zur Abstimmung und diese wird einstimmig angenommen.


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss im Punkt 8 der Teilplanung II – Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII – (Stand September 2015) im Landkreis Börde die Einführung einer Mindestförderung im Kontext der Personalausgabenförderung in Höhe von

21.000 € je Sozialraum.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:10

Ablehnung: -

Enthaltung: -

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/51/0479 erhoben.