1.Mit Wirkung des Ausscheidens des derzeitigen
Inhabers der Stelle des Beigeordneten wird § 8 der Hauptsatzung des Landkreises
Börde in der derzeit geltenden Fassung aufgehoben.
2.Nach dem Ausscheiden des derzeitigen
Stelleninhabers wird die Stelle des Beigeordneten nicht besetzt. Eine
Stellenausschreibung findet nicht statt.
3.In Umsetzung des Beschlusses zu 1. wird die
Kreisverwaltung beauftragt, im Rahmen der Überarbeitung der Hauptsatzung eine
Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die die Aufhebung des § 8 der
Hauptsatzung vorsieht.
30.11.2011 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
Ö 4.7 - zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an den
Kreistag weitergeleitet
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
1.Mit Wirkung des Ausscheidens des derzeitigen Inhabers der Stelle des Beigeordneten wird § 8 der Hauptsatzung des Landkreises Börde in der derzeit geltenden Fassung aufgehoben.
2.Nach dem Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers wird die Stelle des Beigeordneten nicht besetzt. Eine Stellenausschreibung findet nicht statt.
3.In Umsetzung des Beschlusses zu 1. wird die Kreisverwaltung beauftragt, im Rahmen der Überarbeitung der Hauptsatzung eine Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die die Aufhebung des § 8 der Hauptsatzung vorsieht.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:36
Ablehnung:keine
Enthaltung:3
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.715/DIV/2011erhoben.