Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 696/20/2011  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Dezernent I
Federführend:Finanzverwaltungsamt Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Bäker, Ines  Dezernat II
   Dezernat III
   Dezernat IV
Beratungsfolge:
5. WP Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses " Haushaltsplanung" LK Börde Vorberatung
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
02.11.2011 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
03.11.2011 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
12.10.2011 
47. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (969/68/2011)
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Vorberatung
24.10.2011 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
09.11.2011 
48. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (696/20/2011)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
07.12.2011 
23. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (696/20/2011)
Anlagen:
2011-09-29 - HH-Plan 2012

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2012 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2012.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2012 des Landkreises wurde auf der Grundlage der Ergebnisse des Jahres 2010 und der Erfahrungen bei der Haushaltsdurchführung 2011 unter Berücksichtigung zu erwartender Veränderungen erstellt.

 

Da vom Land noch keine endgültigen Orientierungszahlen für das Jahr 2012 vorliegen, wurden die Einnahmen aus dem FAG geschätzt. Durch das Land sind erhebliche Reduzierungen bei den Landeszuweisungen beabsichtigt, die große Probleme bei der Planung 2012 bereiten.

 

Die Hebesätze der Kreisumlage wurden auf Grund der veränderten Berechnungsgrundlagen (Reduzierung der allgemeinen Zuweisungen an die Gemeinden ab 2010 und gesonderte Erstattung der Aufwendungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises) auf 36,8 % erhöht. Die absoluten Einnahmen aus der Kreisumlage bleiben gegenüber dem Jahr 2011 gleich.

 

Die Personalkosten bleiben trotz der Tariferhöhungen konstant, da die Mehrausgaben durch Entlastungen durch die Altersteilzeit und den geplanten Stellenabbau gedeckt werden können.

 

Durch die erhebliche Reduzierung der Zuweisungen nach dem FAG erfolgt die Zuführung an den Vermögenshaushalt nicht in voller Höhe der Tilgung. Ein Teil der Tilgung in Höhe von 3.139,7 TEUR muss aus Mitteln der allgemeinen Rücklage finanziert werden.

 

Die Investitionspauschale in Höhe von 2.331,1 TEUR wurde im Vermögenshaushalt zur Finanzierung der dringendsten Investitionen eingesetzt.

 

Die Baumaßnahmen für zwei Sekundarschulen (Sekundarschulzentrum Haldensleben und Puschkin-Schule Oschersleben), für die Fördermittel aus dem Schulbauprogramm des Landes bewilligt wurden, sind für 2012 neu im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Für Investitionen an Kreisstraßen werden dem Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung Mittel in Höhe von 430 TEUR zur Verfügung gestellt.

 

Zur Finanzierung der dringendsten Maßnahmen im Vermögenshaushalt wurde eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.787,3 TEUR eingestellt. Durch den Einsatz der Rücklage ist keine Kreditaufnahme erforderlich.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Entwurf des Haushaltsplanes 2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2011-09-29 - HH-Plan 2012 (2577 KB)