Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
Datum: Mo, 28.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung zum Änderungsbedarf der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 12.04.2010      
Ö 4     Vorlagen      
Ö 4.1  
Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und den Betrieb von Tageseinrichtungen im Landkreis Börde  
Enthält Anlagen
467/51/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Börde.

 

   
    03.05.2010 - 5. WP Unterausschuss Jugendhilfe LK Börde
    Ö 4.1 - 
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Börde.

 

Frau Brandt erläutert die Vorgehensweise der Erarbeitung der Richtlinie durch das Jugendamt. Grundlage für die Erstellung der Richtlinie war insbesondere eine Handreichung des Landesverwaltungsamtes – Landesjugendamtes mit Hinweisen zum Bau und zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Die Inhalte stellen die Mindestanforderungen bei der Erlaubniserteilung sowie der weiteren Aufsichtsführung der Kindertageseinrichtungen dar.

In dieser Richtlinie wird das Betriebserlaubnisverfahren , d. .h. die  5 % bzw. 10% Regelung nicht mehr festgeschrieben.

Die Richtlinie soll unter anderem auch am 07.05.2010 auf der Tagung der Bürgermeister der Städte, Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden des Landkreises Börde diskutiert werden.

 

Frau Scherff stellte folgende Fragen:

-          Welche Einrichtungen würden mit dieser Richtlinie eine Betriebserlaubnis erhalten?

-          Was wird mit den Tagespflegepersonen?

 

Frau Rudolf und weitere Ausschussmitglieder schließen sich dieser Fragestellung an und erweitern diese um die Frage:

-          Wer wurde wie beteiligt (Städte/Gemeinde u. Träger)?

 

Herr Wendt und Frau Sroka antworten:

-          80 – 90 % der Einrichtungen erfüllen im Wesentlichen die Parameter der   Richtlinie

-          Tagespflegepersonen wurden nicht berücksichtigt

-          Beantwortet von Herrn Jakobi: parallel zum JHUA haben alle Einheits- und Verbandsgemeinden die Richtlinie bekommen. Eine 1. Beratung dazu erfolgt auf der Arbeitsberatung am 07.05.2010 an der Herr Jakobi selbst teilnimmt.

 

Frau Cassuhn bemängelte, dass in der Richtlinie grundsätzlich der Bestandsschutz fehlt.

Weiterhin ist die 5 % und 10 % Klausel nicht geregelt; d.h. sie fehlt in der Richtlinie. Frau Cassuhn und andere Mitglieder (Frau Scherff, Frau Dr. Dutschko) machen aber deutlich, dass gerade diese Regelung für die Städte/Kommunen sehr wichtig ist. Sie wird auch nicht dadurch abgefedert, dass man in den zu berücksichtigenden Quadratmetern großzügiger handelt.

Es sind viele Fragen offen. Hier wird  eine ausgiebige Diskussion mit den Städten und Trägern  einschließlich der Verwaltung  angeregt.

 

Frau Brandt äußert sich zum Bestandsschutz dahingehend, dass alle Einrichtungen, die eine Betriebserlaubnis haben, diese natürlich weiter gilt. Die Formulierung wird aber überprüft. Die Mitglieder des Ausschusses drängen aber gerade hier auf eine korrekte und eindeutige Aussage in der Richtlinie. Auf Grundlage der breit und sehr sachlich geführten Diskussion schlagen Frau Rudolf und Herr Jakobi vor, eine Arbeitsgruppe mit den Städten, Einheits- und Verbandsgemeinden und einigen Trägern zu bilden. Die Vorschläge dieser AG sollen dann durch die Verwaltung in die Richtlinie eingearbeitet werden. Dann kann erneut über die Richtlinie im Ausschuss diskutiert werden bzw. dem Kreisausschuss und Kreistag als Beschlussvorlage vorgelegt werden.

 

Termin für die Zusammenkunft der AG ist der 10.05.2010, um 9:00 Uhr im Landratsamt Haldensleben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  

Ablehnung:     

Enthaltung:     

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss erhoben.

   
    28.06.2010 - 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
    Ö 4.1 - 
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Börde.

 

Herr Jakobi gibt einige einführende Bemerkungen zur Richtlinie.

Er weist noch einmal ganz deutlich und unmissverständlich darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten dieser Richtlinie keine einzige Einrichtung in unserem Landkreis  ihre Betriebserlaubnis verliert. Die Richtlinie kompensiert in sich, bezogen auf die Einbeziehung der anderen Fachämter, deren bisherige rechtliche Grundlagen und Prüfverfahren.

Herr Jakobi hebt den Begriff „Qualitätssicherung“ deutlich hervor. Die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen, als auch die Sicherung der materiellen Bedingungen für die Kinder in unserem Landkreis haben ein hohes Niveau erreicht. Dies gilt es auch,  in der Zukunft zu halten und zu sichern.

 

Betrachtet man den demographischen Wandel in unserem Land, so auch in unserem Landkreis, ist es wichtiger denn je, alle Maßnahmen zu ergreifen, die jungen Leute in unserem Landkreis halten bzw. in den Landkreis zu holen.

Dies bedeutet in erster Linie, dass es der Wirtschaft gelingt, mehr Arbeitsplätze für Männer und Frauen zu schaffen.

Für die Kommunal- und Landespolitik heißt dies aber, die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung, ein fortschrittliches Bildungsangebot und die Sicherung einer guten und den Erfordernissen nachhaltig angepassten Jugendarbeit.

In die Einarbeitung der Richtlinie sind alle Leistungsverpflichteten und freien Träger mit einbezogen wurden. Letztlich werden sich alle Beteiligten in der Richtlinie wiederfinden.

 

Da das Land weiterhin Widerspruchsbehörde ist, wird die Endfassung der Richtlinie vor dem Kreistag mit dem Land abgestimmt.

Herr Jakobi verweist noch einmal auf die salvatorische Klausel, die abschließend mit eingearbeitet wurde. Ziel ist es, ein im gesamten Landkreis abgestimmtes gemeinsames Handeln zu ermöglichen. Dafür wird die Richtlinie als Grundlage für alle Beteiligten benötigt.

 

Frau Magdeburg stellt eine Frage zum Bestandsschutz von Einrichtungen nach Inkrafttreten der Richtlinie?

Herr Wendt informierte über die Folgen bei Unterschreitung der in der Richtlinie vorgegebenen Sanitärausstattung.

Grundsätzlich ist in der Richtlinie eine Mindestausstattung definiert, die bei einer beabsichtigten Veränderung des Sanitärbereiches, wie sie beispielsweise durch eine Sanierung oder Erweiterung bei einer Kapazitätserhöhung auftreten kann, vorgehalten werden muss.

Weil sich jedoch insbesondere die baulichen und räumlichen Bedingungen erheblich unterscheiden, ist dessen ungeachtet jede Einrichtung individuell zu prüfen. Sollte es aus Platzgründen z.B. nicht möglich sein, ein weiteres Handwaschbecken oder eine zusätzliche Toilette nachzurüsten, wird dieser Aspekt für den Antragsteller nicht nachteilig ausgelegt.

Voraussetzung ist jedoch eine vertretbare hygienische Situation, die nach Absprache mit dem Gesundheitsamt zu sichern ist.

Mithin können Unterschreitungen der Mindestausstattung des Sanitärbereiches zulässig sein und somit ohne Auswirkung auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis bleiben. Keineswegs ist in diesem Fall die Erlaubnis zu versagen oder zu widerrrufen.

 

Nach ausgiebiger Diskussion zum Punkt 2.1.7 – Fremdnutzung von Räumen - wird der 2. Absatz ganz gestrichen.

 

Unter Berücksichtigung aller Vorschläge, die in der Diskussion noch zur Anlage 1 der Richtlinie gekommen sind, stellt der Vorsitzende des Ausschusses die Richtlinie zur Abstimmung unter dem Vorbehalt, dass diese Ergänzungen eingearbeitet werden, die  mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen wird.

 

 

 

Anschließend wird die Beschlussvorlage mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung dem Kreistag zur Beschlussfassung weiter empfohlen.

 

18:10 Uhr Herr Schmidtgen geht.

 

Nachtrag zum Protokoll:

In Nachbereitung der Sitzungen von Unterausschuss und Jugendhilfeausschuss wurden insbesondere die Diskussionen zu den zeitweisen Überbelegungen der Einrichtungen betrachtet. Um Einrichtungsträger bei der Inanspruchnahme der 2. Alternative zum Punkt 2.1.5 der Richtlinie zu entlasten und eventuellen Verletzungen der Meldepflichten vorzubeugen, wurde durch die Verwaltung folgende Festlegung getroffen und zusätzlich in die Richtlinie eingearbeitet:

 

Die Meldepflicht der Einrichtungsträger, die bei einer Belegung von über 5 – 10 % vorgesehen war, wird aufgehoben. Mithin kann jeder Einrichtungsträger, der sich für die Inanspruchnahme der 2. Alternative (zeitweilige Überbelegung von bis zu 10 %) entscheidet, diese eigenverantwortlich in Anspruch nehmen. Weiter Mitteilungen an das Jugendamt sind somit

nicht mehr notwendig.

   
    30.08.2010 - 5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde
    Ö 5.2 - 
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Börde.

 

Herr Jakobi informiert, dass der Entwurf der o.g. Richtlinie dem LVWA zur fachlichen Stellungnahme vorgelegt wurde. In der Rückantwort erhielt der Landkreis die Mitteilung, dass der vorgelegte Entwurf sehr beeindruckend ist  und  als Musterrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt fungieren könnte. Seitens des LVWA wurden fünf Änderungshinweise vorgeschlagen. In diesem Zusammenhang hat der Landkreis vier dieser fünf Hinweise eingearbeitet. Die empfohlene Änderung des Punkt 2.1.5 wird nur teilweise akzeptiert. Hierbei geht es im speziellen um die Ausnahmeregelung der Betreuungskapazitäten. Abweichend zum LVWA möchte der Landkreis Börde eine Überschreitung in Höhe von max. 10% der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gesamtkapazität, unter Beachtung des Kindeswohls und einer zeitlich angemessen Befristung, genehmigen.

Die seitens des LVWA vorgeschlagene generelle Neubeantragung der Betriebserlaubnis bei Abweichungen zur  Betreuungskapazität würde die Träger der Einrichtungen (zurzeit 192 Einrichtungen) wesendlich stärker einschränken und den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten um ein Vielfaches erhöhen.

 

Herr Schindler fragt nach, ob die 10% Regelung auch für integrative Einrichtungen zutrifft.

 

Herr Wendt verneint diese Anfrage, da die Ausnahmegenehmigung generell nur für Regelkindereinrichtungen zutrifft.

 

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

 

 

   
    01.09.2010 - 5. WP Kreisausschuss LK Börde
    Ö 4.1 - zur Kenntnis genommen
    Beschlussvorschlag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

   
    08.09.2010 - 5. WP Kreistag Landkreis Börde
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 467/51/2010   
    Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Richtlinie für den Bau, die Gestaltung und den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Börde.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mehrheitlich

Ablehnung:              eine

Enthaltung:              eine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 467/51/2010 erhoben.

Ö 4.2  
Vergabe von Mitteln in Höhe von 6.200,00 EUR aus der Jugendpauschale 2010 für die Durchführung des VII. Freizeit- und Erholungslagers der Jugendfeuerwehren des Landkreises Börde in Ergänzung der Beschlussvorlage-Nr. 420/51/2009 des Jugendhilfeausschusses vom 14.12.2009     492/51/2010  
Ö 5  
Darstellung der Ergebnisse und konkreten Bedarfe im Rahmen der Befragung der Leiter der Gebietskörperschaften, der Schüler sowie der geförderten Fachkräfte im Rahmen des Camino-Projektes - Bewertung und weitere Vorgehensweise      
Ö 6  
Informationen des Fachamtes      
Ö 7  
Anträge, Anfragen und Anregungen      
Ö 8  
Schließung der Sitzung