Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendnebenschöffen
entsprechend den Anlagen für die Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und
Oschersleben.
Herr
Bendler informiert und erläutert die Beschlussvorlage mit den entsprechenden
Listen.
In den
Anlagen 1 Amtsgerichtsbezirk Haldensleben S. 2
wird die lfd. Nr. 33 und in Anlage 2 Amtsgerichtsbezirk Haldensleben S.
1 die lfd. Nr. 6 gestrichen.
Der
Beschlussvorschlag wurde mit den Änderungen einstimmig angenommen und zur
weiteren Beschlussfassung an den Jugendhilfeausschuss gegeben.