Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendnebenschöffen
entsprechend den Anlagen für die Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und
Oschersleben. Herr
Jakobi informiert und erläutert die Beschlussvorlage. Anschließend erfolgte die
Abstimmung mit einer Nein-Stimme und 11 Ja-Stimmen. Die
Verwaltung wird die öffentliche Bekanntmachung der Vorschlagslisten vornehmen. |
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