Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Jugendhilfeplanung – Teilplanung
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Bedarfsplanung 2007/2008. Sachdarstellung,
Begründung: Das
Jugendamt hat lt. SGB VIII den gesetzlichen Auftrag zur Jugendhilfeplanung. Der
§ 79 SGB VIII weist den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die
Gesamtverantwortung für die Erfüllung aller Jugendhilfeaufgaben einschließlich
der Planungsverantwortung zu. Dem Jugendhilfeausschuss wird die
Jugendhilfeplanung als eine herausgehobene Aufgabe nach § 71 SGB VIII zugewiesen.
Damit werden die strategisch wichtigen Beschlüsse zur Jugendhilfeplanung im
„politischen Raum“ durch diesen getroffen. Bereits
im Jahr 2007 haben die beiden ehemaligen Landkreise Ohre- und Bördekreis ihre
Planungsarbeit vereinheitlicht, gegenseitig abgestimmt und dann allerdings noch
getrennt dem jeweiligen Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
vorliegende Planung für die Jahre 2007/2008 stellt die Zusammenführung beider
bisher getrennt vorliegenden Planungen dar und ist für das Jahr 2008 seitens
der Planung ausgehend der nun vorliegenden Kennziffern überarbeitet. |
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