Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 185/51/2008  

 
 
Betreff: Beschlussfassung Jugendhilfeplanung - Teilplanung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Brandt
Jakobi
Hoeft
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Unterausschuss Jugendhilfe LK Börde Vorberatung
02.06.2008 
5.ordentliche Sitzung des Unterausschusses    
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
16.06.2008 
6. ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Jugendhilfeplanung – Teilplanung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Bedarfsplanung 2007/2008.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Jugendamt hat lt. SGB VIII den gesetzlichen Auftrag zur Jugendhilfeplanung. Der § 79 SGB VIII weist den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Erfüllung aller Jugendhilfeaufgaben einschließlich der Planungsverantwortung zu. Dem Jugendhilfeausschuss wird die Jugendhilfeplanung als eine herausgehobene Aufgabe nach § 71 SGB VIII zugewiesen. Damit werden die strategisch wichtigen Beschlüsse zur Jugendhilfeplanung im „politischen Raum“ durch diesen getroffen.

 

Bereits im Jahr 2007 haben die beiden ehemaligen Landkreise Ohre- und Bördekreis ihre Planungsarbeit vereinheitlicht, gegenseitig abgestimmt und dann allerdings noch getrennt dem jeweiligen Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Planung für die Jahre 2007/2008 stellt die Zusammenführung beider bisher getrennt vorliegenden Planungen dar und ist für das Jahr 2008 seitens der Planung ausgehend der nun vorliegenden Kennziffern überarbeitet.