Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtgesetz (JGG) die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugend- und Jugendersatzschöffinnen und –schöffen der Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und Oschersleben für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtsperiode.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtgesetz (JGG) die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugend- und Jugendersatzschöffinnen und –schöffen der Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und Oschersleben für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtsperiode.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:9
Ablehnungen:0
Enthaltungen:0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0530/51/2023 erhoben.