Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0530/51/2023  

 
 
Betreff: Vorschlagslisten für die Wahl der Jugend- und Jugendersatzschöffinnen und -schöffen der Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und Oschersleben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, Matthias Amtsleiter Jugend
Hecht, Friederike amt. Dezernentin 2
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hebekehr, Janet
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
08.05.2023 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (0530/51/2023)
Anlagen:
Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023_HDL_Frauen
Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023_HDL_Männer
Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023_OC_Frauen
Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023_OC_Männer

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtgesetz (JGG) die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugend- und Jugendersatzschöffinnen und schöffen der Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und Oschersleben für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtsperiode.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 35 Abs. 1 des Jugendgerichtgesetzes (JGG) werden die Schöffinnen und Schöffen der Jugendgerichte auf Vorschlag des Jugendhilfeausschussesr die Dauer von fünf Geschäftsjahren (2024 - 2028) von dem in § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgesehenen Ausschuss gewählt.

 

Der Jugendhilfeausschuss soll gemäß § 35 Abs. 2 JGG ebenso viele Männer wie Frauen auflisten und muss mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorschlagen, die als Jugendschöffinnen und ersatzschöffinnen und schöffen benötigt werden. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Entsprechend § 35 Abs. 3 JGG gilt die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses als Vorschlagsliste im Sinne des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§ 35 Abs. 3 Satz 2 JGG).

Die Jugendschöffinnen und schöffen werden gem. § 35 Abs. 5 JGG in besondere für Männer und Frauen getrennt zu führende Listen aufgenommen.

Gemäß § 43 GVG wird die für jedes Amtsgericht erforderliche Zahl von Jugend- und Jugendersatzschöffinnen und schöffen durch den Präsidenten des Landgerichts (Präsidenten des Amtsgerichts) bestimmt.

 

Es wurde gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 JGG bestimmt, dass durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Börde

 

r den Amtsbezirk Haldensleben mindestens

 

28

Frauen

und

28

nner     und

r den Amtsbezirk Oschersleben mindestens

 

14

Frauen

und

14

nner

vorzuschlagen sind.

 

 

 

Terminsetzungen zur Erstellung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffenwahl

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorschlagslisten bis zum 01.06.2023 aufzustellen und anschließend im Jugendamt eine Woche (sieben Kalendertage) lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen.

Der Zeitpunkt der Auflegung, die bis zum 01.07. des Wahljahres abgeschlossen sein soll, ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit (§ 37 GVG) öffentlich bekanntzugeben (§ 35 Abs. 3 JGG).

Anschließend ist die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses, nebst den Einsprüchen sowie etwaigen Ablehnungsgründen, unter einer Bescheinigung über die Bekanntmachung und Auflegung bis zum 15.07.2023 bei den Amtsgerichten einzureichen.

 

Die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses gilt als Vorschlagsliste im Sinne des § 36 GVG (§ 35 Abs. 3 JGG).

 

Ablehnungs- bzw. Ausschlussgründe sind den nachfolgenden Auszügen des o.g. Runderlasses zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023-HDL-Frauen

Anlage 2: Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023-HDL-Männer

Anlage 3: Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023-OC-Frauen

Anlage 4: Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023-OC-Männer

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023_HDL_Frauen (40 KB)    
Anlage 2 2 Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023_HDL_Männer (32 KB)    
Anlage 3 3 Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023_OC_Frauen (29 KB)    
Anlage 4 4 Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 2023_OC_Männer (16 KB)