Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schlitte (SL Spezialdienste) berichtet über die Jugendschöffinnen- und –schöffenwahl für die Jahre 2024 bis 2028. Der Weg und Prozess dahin, ist der Vorlage zu entnehmen. Ebenfalls ist das gesamte Verfahren durch das Jugendgerichtsgesetz §35 Absatz 1 vorgegeben und wird durch das Sachgebiet Spezialdienste durchgeführt.
Es gibt keine Fragen.
Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 9 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschloss gemäß § 35 Abs. 1 Jugendgerichtgesetz (JGG) die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugend- und Jugendersatzschöffinnen und –schöffen der Amtsgerichtsbezirke Haldensleben und Oschersleben für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtsperiode.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 9 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0530/51/2023 erhoben. |
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