Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ sowie auf Grundlage der durch den Jugendhilfeausschuss des LandkreisesBörde beschlossenen Einzelkriterien (Beschluss-Nr: 0225/51/2021) die in der Anlage 1 aufgeführten und priorisierten Einrichtungen.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ sowie auf Grundlage der durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Börde beschlossenen Einzelkriterien (Beschluss-Nr: 0225/51/2021) die in der Anlage 1 aufgeführten und priorisierten Einrichtungen der Kategorie A zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen. Für die Kategorie B zum Erhalt von Betreuungsplätzen wird eine Quersubventionierung vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:10
Ablehnungen:0
Enthaltungen:1
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0245/51/2021erhoben.