Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0245/51/2021  

 
 
Betreff: Beschluss der zu fördernden Kindertageseinrichtungen aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020/2021"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.02.2021 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen  (0245/51/2021)
Anlagen:
2021-02-11_KitaInvest - Anlage 1
2021-02-11_KitaInvest - Anlage 2

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt aus Mitteln des Förderprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ sowie auf Grundlage der durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises  Börde beschlossenen Einzelkriterien (Beschluss-Nr: 0225/51/2021) die in der  Anlage 1 aufgeführten und priorisierten Einrichtungen.


Sachdarstellung, Begründung:

Im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ sollen Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und langfristig erhalten werden.

 

Das Förderprogramm ist primär auf die Platzerweiterung in Kindertagesstätten ausgerichtet, in Ausnahmefällen kann auch die Platzerhaltung gefördert werden. Diese Ausnahmemöglichkeit ist dann gegeben, wenn beispielsweise  Auflagen durch aufsichtsführende Stellen erteilt wurden und hierdurch der Wegfall von Plätzen droht.

 

Gemäß § 10 (1) KiFöG LSA sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen verantwortlich. Die Förderung der Platzerweiterungen durch das Investitionsprogramm bildet hierzu einen wichtigen Baustein zur bedarfsgerechten  Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Börde.

Durch diese zusätzliche Investitionsmöglichkeit können die Kindertageseinrichtungen als Orte der elementaren Bildung deutlich gestärkt und damit zu wichtigen Bestandteilen des Gemeinwesens werden. Zudem kann sich der Landkreis Börde durch ein vielfältiges und wohnortnahes Betreuungsangebot von freien und gemeindlichen Trägern als ein attraktiver Lebensmittelpunkt im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge für Familien mit Kindern vor dem Schuleintritt deutlich attraktiver aufstellen.

 

Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an zusätzlichen Plätzen für eine nachhaltige familien- und kinderfreundliche Infrastruktur im Landkreis Börde beschloss der Jugendhilfeausschuss zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegegestellen 80% der zur Verfügung stehenden Mittel zu verwenden. Die Förderung zur Bestandssicherung soll demnach maximal 20% des Gesamtfördervolumens betragen.

 

Zur Bewertung erfolgt daher eine strikte Trennung zwischen Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt.

 

Die Bundesmittel für den Landkreis betragen voraussichtlich 1.891.821,47 € für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen.

 

Bis zum 26.01.2021 wurden sieben förderfähige Projekte mit einem Gesamtbedarf von ca. 5.250.000 € eingereicht.

 

 

 

a) Kategorie Schaffung neuer Plätze

Für die Schaffung von neuen Plätzen wurden vier Anträge mit einem Bedarf von 4.678.340 € (Verfügungsrahmen 1.513.457 €) eingereicht.

 

b) Kategorie Platzerhaltung

Für Maßnahmen zur Platzerhaltung wurden drei Anträge mit einem Bedarf von 565.087 € (Verfügungsrahmen 378.364 €) eingereicht.

 

Alle Antragsteller reichten unter der Bedingung ein, die verbindlichen Förderbedingungen einzuhalten. Da die eingereichten Einzelbedarfe zu einer deutlichen Überschreitung der zur Verfügung stehenden Mittel führen, wurden durch den Jugendhilfeausschuss die folgenden   Kriterien diskutiert und beschlossen:

 

-          Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, Kosten je neugeschaffenen Platz (in Umrechnung auf die räumlichen Erfordernisse von u6-Plätzen)

-          Nichtberücksichtigung eines förderfähigen Antrags aus dem Sozialraum im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020

-          Belegung der Tageseinrichtungen, Auslastung nach Kapazität ohne Ausweichobjekte über 90 % aktuell

-          Prognose Belegung in den Tageseinrichtungen auf dem Gemeindegebiet, Auslastung nach Kapazität ohne Ausweichobjekte über 90 % in den nächsten 15 Jahren aus der Jugendhilfeplanung

-          Vorhandensein einer transparenten Bedarfsplanung durch die EG/VerbGem. (mind. im Kontext STARK III)

-          Sicherstellung der Maßnahme durch Beschluss der Gemeinde zum Bau/zur Investition (damit auch Legitimierung zur zeitnahen Umsetzung des Bauvorhabens möglich . z. B. durch Beschluss)

-          Wirtschaftlichkeit der Einrichtung, Nachweis durch bestehende LEQ-Vereinbarung.

 

Die Kennzahlen ergeben jeweils „ja“ oder „nein“ und ein Ergebnis. Erfüllten mehrere eingereichte Projekte die gleiche Anzahl an Kriterien, so erfolgte eine detaillierte Analyse und Vergabe von Rangpunkten.

 

Im Ergebnis der Prüfung empfiehlt die Verwaltung die Förderung entsprechend der Übersicht in der Anlage 1 zu beschließen.

 

Sollten Projekte innerhalb des Verfahrens die Förderkriterien nicht einhalten können, so gehen die Mittel gemäß der Prioritätenliste an das folgende Projekt dieser Kategorie oder sofern dies nicht möglich ist, an förderfähige Projekte in der jeweils anderen Kategorie.

 

Die Anlage 2 beinhaltet ein Rechenmodell nach „Gießkanne“, in welchem – ungeachtet der vorbenannten beschlossenen Kriterien – alle Antragsteller eine abgeschmolzene Förderung (je Platz) erhalten könnten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein , da Bundesmittel

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

texterwähnt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-02-11_KitaInvest - Anlage 1 (379 KB)    
Anlage 2 2 2021-02-11_KitaInvest - Anlage 2 (191 KB)