Der JHA beschließt die Bezuschussung von Personalausgaben der in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie bei kreisweit tätigen Trägern gemäß Anlage 2 bis 7 für das Jahr 2022. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss-
Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Bezuschussung von Personalausgaben der in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie bei kreisweit tätigen Trägern gemäß Anlage 2 bis 7 für das Jahr 2022. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss-Nr. 2015/51/0194.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:10
Ablehnungen:0
Enthaltungen:0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0325/51/2021erhoben.