Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der JHA beschließt die Bezuschussung von Personalausgaben der in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Fachkräfte in den Sozialräumen I bis XIII sowie bei kreisweit tätigen Trägern gemäß Anlage 2 bis 7 für das Jahr 2022. Dieses erfolgt unter dem Ausschluss der Einschränkung zur Förderhöhe (bis zu 90% bzw. maximal 32.000,00 €) gemäß Beschluss- Nr. 2015/51/0194.
Sachdarstellung, Begründung: Auf der Grundlage des § 31 KJHG-LSA sowie in Verbindung mit den Beschlüssen des Ju-gendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 sowie 2017/51/0479 vom 09.10.2017 wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenför-derung in den Sozialräumen I – XIII sowie für die kreisweit tätigen Träger beschlossen.
Der Landkreis Börde erhielt mit E-Mail vom 17.09.2021 vom Landesverwaltungsamt Sach-sen-Anhalt die Information über die für das Haushaltsjahr 2022 zu erwartende Zuweisung des Landes Sachsen-Anhalt gem. § 31 KJHG-LSA in Höhe von 585.687,19 €. Diese Summe beinhaltet den für die Personalausgabenförderung zweckgebundenen Erhöhungsbetrag von 11.484,07 €.
Auf dieser Grundlage erfolgte die Neuberechnung der Sozialraumbudgets sowie die Perso-nalstellen gebundenen Förderhöhen, so dass sich die zu beschließenden Finanzierungspläne der einzelnen Fachkräftestellen auf die neuen Zuwendungshöhen beziehen.
Auf Grund der o.g. Zweckbindung wurde der Erhöhungsbetrag prozentual, entsprechend der bestehenden Budgets zur Personalausgabenförderung der Sozialräume sowie der kreisweit tätigen Träger, erhöht und anteilig auf die einzelnen Fachkräftestellen verteilt (Anlage 1).
Die in den Anlagen 2 bis 7 aufgeführten Beschluss-Blöcke ergeben sich aus dem Mitwir-kungsverbot und dem damit gegebenen Ausschluss einzelner Mitglieder des Jugendhilfeaus-schusses i.V. vorliegender Antragstellungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: texterwähnt
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||