Der JHA beschließt die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2021 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000 EUR.
Der JHA beschloss die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2021 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:13
Ablehnungen:0
Enthaltungen:0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.0196/51/2020 erhoben.