Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2021  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:0196/51/2020
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 18:13
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0196/51/2020 Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt, M. Amtsleiter Jugend
Michelmann Dezernent 3
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Herr Schlitte (SG Spezialdienste) informiert die Ausschussmitglieder über die Vorlage und konkretisiert die ursprüngliche Schätzung, da zum Zeitpunkt des Erstellens der Vorlage noch nicht alle Zahlen veröffentlicht waren. Die Bezuschussung erhöht sich bei allen Bescheiden zwischen 50,00€ bis 200,00€.

 

Die Abstimmung erfolgt für jede Anlage separat. Die Mitglieder welche vom Mitwirkungsverbot betroffen sind, nehmen bei der entsprechenden Abstimmung im Zuschauerbereich platz.

 

Abstimmungsergebnis Anlage 2:

Herr Dill ist vom Mitwirkungsverbot betroffen.

 

Zustimmungen:  12

Ablehnungen:   0

Enthaltungen:   0

 

Abstimmungsergebnis Anlage 3:

Herr Schmidtgen ist vom Mitwirkungsverbot betroffen.

 

Zustimmungen:  12

Ablehnungen:   0

Enthaltungen:   0

 

Abstimmungsergebnis Anlage 4:

Frau Schünemann ist vom Mitwirkungsverbot betroffen.

 

Zustimmungen:  12

Ablehnungen:   0

Enthaltungen:   0

 

Abstimmungsergebnis Anlage 5:

Herr Sacher ist vom Mitwirkungsverbot betroffen.

 

Zustimmungen:  11

Ablehnungen:   0

Enthaltungen:   1

 

Abstimmungsergebnis Anlage 6:

 

Zustimmungen:  13

Ablehnungen:   0

Enthaltungen:   0

 

Abstimmungsergebnis Anlage 7:

 

Zustimmungen:  13

Ablehnungen:   0

Enthaltungen:   0

 


Beschluss:

Der JHA beschloss die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2021 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000 EUR.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 13

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0196/51/2020 erhoben.