Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schlitte (SG Spezialdienste) informiert die Ausschussmitglieder über die Vorlage und konkretisiert die ursprüngliche Schätzung, da zum Zeitpunkt des Erstellens der Vorlage noch nicht alle Zahlen veröffentlicht waren. Die Bezuschussung erhöht sich bei allen Bescheiden zwischen 50,00€ bis 200,00€.
Die Abstimmung erfolgt für jede Anlage separat. Die Mitglieder welche vom Mitwirkungsverbot betroffen sind, nehmen bei der entsprechenden Abstimmung im Zuschauerbereich platz.
Abstimmungsergebnis Anlage 2: Herr Dill ist vom Mitwirkungsverbot betroffen.
Zustimmungen: 12 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis Anlage 3: Herr Schmidtgen ist vom Mitwirkungsverbot betroffen.
Zustimmungen: 12 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis Anlage 4: Frau Schünemann ist vom Mitwirkungsverbot betroffen.
Zustimmungen: 12 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis Anlage 5: Herr Sacher ist vom Mitwirkungsverbot betroffen.
Zustimmungen: 11 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 1
Abstimmungsergebnis Anlage 6:
Zustimmungen: 13 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis Anlage 7:
Zustimmungen: 13 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss: Der JHA beschloss die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2021 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 13 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0196/51/2020 erhoben. |
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