Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Der JHA beschließt die Bezuschussung von Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sozialräumen I bis XIII sowie der kreisweit tätigen Träger für das Jahr 2021 unter Ausschluss der Einschränkung gemäß Beschluss 2015/51/0194 zur Förderhöhe von bis zu 90 % bzw. maximal 32.000 EUR.
Sachdarstellung, Begründung: Auf der Grundlage des § 31 KJHG-LSA sowie in Verbindung mit den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 sowie 2017/51/0479 vom 09.10.2017 wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII sowie für die kreisweit tätigen Träger beschlossen.
Entgegen dem bisherigen Verfahren liegt dem Landkreis Börde bis zum heutigen Tage noch keine Information über die zu erwartende Höhe der Zuweisung des Landes Sachsen-Anhalt gem. § 31 KJHG-LSA vor (Schreiben des LVWA vom 08.10.2019). Gleichzeitig erhöht sich gemäß § 31 Abs. 1 KJHG-LSA Vorjahreswert jährlich um 2 v. H. und zweckgebunden für die Förderung von Personalkosten einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund wurde hinsichtlich der noch ausstehenden Information des Landes von einer analogen Zuweisung inklusive Erhöhungsbetrag wie für das Jahr 2020 ausgegangen und entsprechend in die Gesamtdarstellung eingearbeitet.
Auf Grund der o.g. Zweckbindung wurde der Erhöhungsbetrag prozentual, entsprechend der bestehenden Budgets zur Personalausgabenförderung der Sozialräume sowie der kreisweit tätigen Träger, erhöht und anteilig auf die einzelnen Fachkräftestellen verteilt (Anlage 1).
Die in den Anlagen 2 bis 6 aufgeführten Beschluss-Blöcke ergeben sich aus der Befangenheit und dem damit gegebenen Ausschluss einzelner Mitglieder des Jugendhilfeausschusses i.V. vorliegender Antragstellungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: texterwähnt
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