Beschlussvorschlag:
Der Jugendkreistag beschließt:
1. die Aufgabe der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Jugendkreistages und seiner Arbeitsgruppen wird dem Vorberatungsausschuss zugeordnet,
2. für diese Aufgabe sind ein Verantwortlicher und zwei Vertreter zu wählen,
a. Verantwortlicher:
b. erster Vertreter:
c. zweiter Vertreter:
3. diese drei Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Vorberatungsausschusses teil und
die Koordinierung und Abstimmung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt grundsätzlich über das Büro Kreistag/Wahlen.