Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Jugendkreistag beschließt:
1. die Aufgabe der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Jugendkreistages und seiner Arbeitsgruppen wird dem Vorberatungsausschuss zugeordnet, 2. für diese Aufgabe sind ein Verantwortlicher und zwei Vertreter zu wählen, a. Verantwortlicher: b. erster Vertreter: c. zweiter Vertreter: 3. diese drei Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Vorberatungsausschusses teil und die Koordinierung und Abstimmung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt grundsätzlich über das Büro Kreistag/Wahlen.
Sachdarstellung, Begründung:
Das Interesse der Öffentlichkeit an der Tätigkeit des Jugendkreistages und seiner Arbeitsgruppen ist ungebrochen groß. Um diesem gerecht zu werden, soll die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch den Vorberatungsausschuss (auch für die Arbeitsgruppen) wahrgenommen werden. Die Zuständigen geben regelmäßig Bericht an die anderen Vorberatungsmitglieder auch außerhalb der Sitzungen ab.
Die Veröffentlichung der Informationen erfordert die vorherige Abstimmung und Genehmigung durch das Büro des Kreistages.
Anlagen:
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