Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0583/BLR/2023  

 
 
Betreff: Neuwahl eines stimmberechtigen Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der anerkannten Träger der Freien Jugendhilfe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
06.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0583/BLR/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - § 71 des Sozialgesetzbuches VIII
Anlage 2 - § 48 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 3 - § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde
Anlage 4 - § 3 der Satzung des Jugendamtes

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Sportjugend Börde e. V. aus dem Kreis der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:

 

Herrn Tim Teßmann

 

zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses als Ersatz für Herrn Ralf Sacher.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 48 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.

 

Der § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.

 

Mit Beschluss des Kreistages (0013/BLR/2019 vom 03.07.2019) wurden die sechs Mitglieder, auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises Börde wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, gewählt.

 

Herr Ralf Sacher war bislang auf Vorschlag der Sportjugend Börde e. V. Mitglied des Jugendhilfeausschusses.

 

Die Sportjugend Börde e. V. schlägt Herrn Tim Teßmann als neues stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vor. Herr Mathias Engelhardt ist sein Stellvertreter.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch

Anlage 2 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Anlage 3 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde

Anlage 4 - Auszug aus der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 71 des Sozialgesetzbuches VIII (42 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 48 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (40 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde (64 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - § 3 der Satzung des Jugendamtes (79 KB)