Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Sportjugend Börde e. V. aus dem Kreis der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:
Herrn Tim Teßmann
zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses als Ersatz für Herrn Ralf Sacher.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 48 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.
Der § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Mit Beschluss des Kreistages (0013/BLR/2019 vom 03.07.2019) wurden die sechs Mitglieder, auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises Börde wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, gewählt.
Herr Ralf Sacher war bislang auf Vorschlag der Sportjugend Börde e. V. Mitglied des Jugendhilfeausschusses.
Die Sportjugend Börde e. V. schlägt Herrn Tim Teßmann als neues stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vor. Herr Mathias Engelhardt ist sein Stellvertreter.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch Anlage 2 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 3 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde Anlage 4 - Auszug aus der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt
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