Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 20 Absatz 2 des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt (FamBe-FöG LSA vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.01.2019) sind die Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte für Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen (ELFE) sowie Suchtberatungsstellen davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte eine mit den freien Trägern von Beratungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen Kreistagen und Stadträten beschlossene Sozialplanung für die sachliche Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte und Jugendhilfeplanung durchgeführt haben.
Die Sozialplanung des Landkreises Börde geht über die im FamBe-FöG LSA geforderte Planung hinaus. Sie erfüllt den Anspruch auf eine integrierte und moderne Sozialplanung. Kern der kommunalen Aufgabenerfüllung ist es, im Rahmen der bestehenden Leistungsfähigkeit kommunale Daseinsvorsorge zu betreiben. Kommunale Daseinsvorsorge ist darauf gerichtet, die Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. Sozialplanung trägt damit zur Umsetzung von Sozialpolitik bei. Sie analysiert die soziale Lage der Bevölkerung, stellt Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen. Sie arbeitet wirkungsorientiert, vernetzt und beteiligungsorientiert. Sie orientiert sich in definierten geografischen Räumen und hat Zusammenhänge zu anderen politischen Handlungsfeldern stets zu beachten.
Sozialplanung ist ebenso Steuerungsunterstützung für das Sozialmanagement, welches kommunale Handlungsfelder umfassen soll. Der demografische Wandel und der steigende Anteil der älteren Bevölkerung sowie der damit verbundene steigende Hilfebedarf, der Rückgang der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, der Fachkräftemangel, die unzureichende Finanzausstattung vieler Gemeinden und des Landkreises stellen diese vor große Herausforderungen.
Sozialplanung kann einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten, indem - die soziale Lage der Bevölkerung des Landkreises analysiert wird und diese Informationen den Mitgliedern des Kreistages für ihre Entscheidungen bereitgestellt werden, - wirkungsvollere Maßnahmen und Instrumente, die der Entwicklung von Armut, Einschränkung von Teilhabechancen, Isolierungs- und Polarisierungsprozessen entgegenwirken und die Lage der Bevölkerung verbessern, entwickelt werden, - durch vorausschauendes und planendes, besonders auch präventives Handeln die finanziellen Handlungsräume des Landkreises verbessert werden, - notwendige Strukturveränderungen und Anpassungen frühzeitig eingeleitet werden, - soziale Angebote und Dienstleistungen ihre gewünschte Wirkung entfalten.
Das am 14.02.2018 durch den Kreistag beschlossene Leitbild des Landkreises Börde bildet die Grundlage sowohl für das Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Börde als auch für die Sozialplanung. Das Leitbild definiert die zukünftigen inhaltlichen Schwerpunkte und Werte des Landkreises und daraus abgeleitet die strategischen Ziele und deren Umsetzung. Aus diesen strategischen Zielen wurden im Rahmen der Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes operative Ziele abgeleitet und in diesem festgeschrieben. Leitbild, Kreisentwicklungskonzept und Sozialplanung bilden somit die Grundlage für die strategische Ausrichtung und die operativen Ziele des Landkreises Börde.
Am 16.09.2015 wurde vom Kreistag erstmalig eine Sozialplanung für den Landkreis Börde beschlossen. Der Indikatorenkatalog wurde in den folgenden Sozialplanungen stets erweitert, um auf der Basis einer möglichst breiten Datenlage die Planung bezogen auf die sozialräumlichen Gegebenheiten vornehmen zu können.
Die vorliegende Sozialplanung wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe, welche aus Fachpla-nern und Sachbearbeitern des Jugendamtes, des Amtes für Bildung, des Amtes für Gesund-heit und Verbraucherschutz, des Amtes für Soziales und Integration, des Büro des Landrates und der Stabsstelle für Steuerung und Entwicklung besteht, erarbeitet.
Insgesamt wurden die Entwicklungen in den folgenden acht Handlungsfeldern betrachtet:
1. Bevölkerung 2. Transferleistungen 3. Arbeit und Beschäftigung 4. Gesundheit und Pflege 5. Teilhabe und Partizipation 6. Integration 7. Bildung und Erziehung 8. Soziale Beratungslandschaft
Grundsätzlich handelt es sich um amtliche Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Einige amtliche Daten des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit lagen für das Jahr 2022 noch nicht vollumfänglich vor, so dass in der Sozialplanung mit den vorliegenden Daten aus den Vorjahren gearbeitet wurde. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Sozialplanung des Landkreises Börde für den Planungszeitraum 2024/2025
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