Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
- entfällt –
Der Kreistag nimmt die Information über das Beteiligungsverfahren zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34 zur Kenntnis.
Sachdarstellung, Begründung:
Die SEPL werden durch Kreistagsbeschluss festgestellt und bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde. Gemäß § 65 SchulG LSA sind die Gemeinden Schulträger der Grundschulen. Der Landkreis ist Schulträger der Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen. Die SEPL gehört zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises. Ziele der SEPL sind die Sicherstellung eines regional ausgewogenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes sowie eines langfristig zweckentsprechenden Schulbaus. Die SEPL sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Der gegenwärtig genehmigte SEPL für den Bereich der Berufsbildenden Schulen umfasst den Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2020/21. Dieser gilt nach § 22 Abs. 2 SEPL-VO 2022 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 fort. Der Landkreis Börde als Träger der SEPL hat die SEPL für die berufsbildenden Schulen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des SchulG LSA erstmalig für den Planungszeitraum der SJ 2023/24 bis 2027/28 nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 SEPL-VO 2022 aufzustellen. Der festgestellte SEPL ist gemäß § 6 Abs. 6 S. 2 SEPL-VO 2022 dem Landesschulamt vom Träger der SEPL für die Berufsbildende Schulen in Form einer neuen Gesamtplanung erstmalig zum 31. Dezember 2023 vorzulegen. Wegen Überschneidung der zeitlichen Vorgaben (Vorlagetermin Landesschulamt 31.12.2023 und dem dann bereits laufenden Schuljahr 2023/24) informierte das Landesschulamt am 31.01.2023 über den geänderten Planungszeitraum (SJ 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose bis 2033/34) und über die Anforderungen an die SEPL. Die innerhalb der SEPl VO 2022 formulierten Anforderungen an die Gesamtplanung der SEPL BbS 2024/25 bis 2033/34 unterscheiden sich bzgl. der Anforderungen der bisherigen SEPl VO 2014 lediglich hinsichtlich des rechnerischen Wertes von Vollzeitschülereinheiten einer BbS. Für das Gesamtplanwerk gelten daher weiterhin die im Schreiben des MK vom 26. Februar 2015 skizzierten Mindestanforderungen an die Inhalte des SEPl BbS, die die Schulbehörde benötigt, um die Schulentwicklungspläne prüfen und bewerten zu können. Seitens des Ministeriums für Bildung ist den Planungsträgern der SEPL ein vergleichbares Schreiben vom 19.01.2023 mit den aktualisierten Formblättern, welche die derzeit genehmigten Bildungsgänge je BbS beinhalten, übermittelt worden. Das Bildungsmanagementsystems des Landes Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) für den Bereich der Berufsbildenden Schulen befindet sich in der Entwicklungsphase und kann daher für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes nicht genutzt werden. Aus Gründen der einheitlichen Ausgangsbasis hat der Planungsträger den Stichtag für die Schülerzahlprognose in Anlehnung der Stichtagsvorgabe des LSA übernommen (jährlich im November).
Hinweis: Erläuternde Informationen entnehmen Sie der Power Point Präsentation „Schulentwicklungsplanung Berufsbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“, welche Ihnen als Anlage mit der Informationsvorlage für den Fachausschuss Bildung, Soziales und Kultur vom 22.02.2023 zur Verfügung gestellt wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Mittelfristige Schulentwicklungsplan für den Bereich der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34 Anlage 2 - Schulgesetz LSA Anlage 3 - Durchführungserlass zum Erstellen der Schulentwicklungsplanungsverordnung für die Berufsbildenden Schulen Anlage 4 - SEPL-VO 2022 Anlage 5 - PPP „SEPL BbS in Trägerschaft des Landkreises Börde“ aus der Informationsvorlage für den Kreistag vom 08.03.2023
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