Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0579/40/2023  

 
 
Betreff: Information über das Beteiligungsverfahren zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Hecht, Friederike amt. Dezernentin 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Anhörung
30.08.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Anhörung
06.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Anhörung
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf SEPl BbS Stand 30.06.2023
Anlage 2 - Schulgesetz Stand 07.2022
Anlage 3 - Durchführungserlass SEPl BbS MB
Anlage 4 - SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a
Anlage 5 - PPP Info AufstellungSEPL BbS-Inhalt+Zeitplan

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt

 

Der Kreistag nimmt die Information über das Beteiligungsverfahren zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34 zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Landkreise stellen nach § 22 SchulG LSA Schulentwicklungspläne (SEPL) für ihr Gebiet im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung der Kreiseltern- und Kreisschülerräte auf. Bezüglich des berufsbildenden Schulwesens ist bei der Schulentwicklungsplanung außerdem die Mitwirkung der Sozialpartner, der Wirtschaftsverbände und der zuständigen Agenturen für Arbeit mit dem Ziel zu gewährleisten, ein differenziertes, auswahlfähiges Angebot regional erreichbar vorzuhalten und flexibel auf die Nachfrage reagieren zu können.

Die SEPL werden durch Kreistagsbeschluss festgestellt und bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde.

Gemäß § 65 SchulG LSA sind die Gemeinden Schulträger der Grundschulen. Der Landkreis ist Schulträger der Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen.

Die SEPL gehört zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises.

Ziele der SEPL sind die Sicherstellung eines regional ausgewogenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes sowie eines langfristig zweckentsprechenden Schulbaus.

Die SEPL sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Der gegenwärtig genehmigte SEPL für den Bereich der Berufsbildenden Schulen umfasst den Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2020/21. Dieser gilt nach § 22 Abs. 2 SEPL-VO 2022 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 fort.

Der Landkreis Börde als Träger der SEPL hat die SEPL für die berufsbildenden Schulen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des SchulG LSA erstmalig für den Planungszeitraum der SJ 2023/24 bis 2027/28 nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 SEPL-VO 2022 aufzustellen. Der festgestellte SEPL ist gemäß § 6 Abs. 6 S. 2 SEPL-VO 2022 dem Landesschulamt vom Träger der SEPL für die Berufsbildende Schulen in Form einer neuen Gesamtplanung erstmalig zum 31. Dezember 2023 vorzulegen.

Wegen Überschneidung der zeitlichen Vorgaben (Vorlagetermin Landesschulamt 31.12.2023 und dem dann bereits laufenden Schuljahr 2023/24) informierte das Landesschulamt am 31.01.2023 über den geänderten Planungszeitraum (SJ 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose bis 2033/34) und über die Anforderungen an die SEPL.

Die innerhalb der SEPl VO 2022 formulierten Anforderungen an die Gesamtplanung der SEPL BbS 2024/25 bis 2033/34 unterscheiden sich bzgl. der Anforderungen der bisherigen SEPl VO 2014 lediglich hinsichtlich des rechnerischen Wertes von Vollzeitschülereinheiten einer BbS. Für das Gesamtplanwerk gelten daher weiterhin die im Schreiben des MK vom 26. Februar 2015 skizzierten Mindestanforderungen an die Inhalte des SEPl BbS, die die Schulbehörde benötigt, um die Schulentwicklungspläne prüfen und bewerten zu können. Seitens des Ministeriums für Bildung ist den Planungsträgern der SEPL ein vergleichbares Schreiben vom 19.01.2023 mit den aktualisierten Formblättern, welche die derzeit genehmigten Bildungsgänge je BbS beinhalten, übermittelt worden. 

Das Bildungsmanagementsystems des Landes Sachsen-Anhalt (BMS-LSA) für den Bereich der Berufsbildenden Schulen befindet sich in der Entwicklungsphase und kann daher für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes nicht genutzt werden.

Aus Gründen der einheitlichen Ausgangsbasis hat der Planungsträger den Stichtag für die Schülerzahlprognose in Anlehnung der Stichtagsvorgabe des LSA übernommen (hrlich im November).

 

Hinweis:

Erläuternde Informationen entnehmen Sie der Power Point Präsentation „Schulentwicklungsplanung Berufsbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises rde“, welche Ihnen als Anlage mit der Informationsvorlage für den Fachausschuss Bildung, Soziales und Kultur vom 22.02.2023 zur Verfügung gestellt wurde.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Mittelfristige Schulentwicklungsplan für den Bereich der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde r die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 mit Langfristprognose für die Schuljahre 2029/30 bis 2033/34

Anlage 2 - Schulgesetz LSA

Anlage 3 - Durchführungserlass zum Erstellen der Schulentwicklungsplanungsverordnung für die Berufsbildenden Schulen

Anlage 4 - SEPL-VO 2022

Anlage 5 - PPP „SEPL BbS in Trägerschaft des Landkreises Börde“ aus der Informationsvorlage für den Kreistag vom 08.03.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Anlage 1 - Entwurf SEPl BbS Stand 30.06.2023 (27106 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 - Schulgesetz Stand 07.2022 (709 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Durchführungserlass SEPl BbS MB (1062 KB)    
Anlage 2 4 Anlage 4 - SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a (1554 KB)    
Anlage 4 5 Anlage 5 - PPP Info AufstellungSEPL BbS-Inhalt+Zeitplan (2604 KB)