Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 197.000,00 EUR für die Planung zum Bauvorhaben:
Neubau Radweg K 1176 zwischen Sandkrug und Zibberick
in der Gemeinde Angern (Verbandsgemeinde Elbe-Heide). Sachdarstellung, Begründung:
Gegenwärtige Situation (IST-Zustand)
Die K1176 verläuft von der L44 in der Ortslage Rogätz in nördliche Richtung über Zibberick und Mahlwinkel bis zur Kreisgrenze Landkreis Stendal (Richtung Cobbel). Von Rogätz bis zum Sandkrug ist ein neuer Radweg auf dem Elbdamm vorhanden, der ab dem Sandkrug Richtung Bertingen weiterführt. Entlang der K1176 ist weiterhin ein Radweg zwischen dem OT Zibberick und Mahlwinkel vorhanden. Mithin stellt der Planungsabschnitt einen Lückenschluss im Radwegenetz dar.
Rechtliche Verpflichtung
Gemäß §9 Straßengesetz LSA sind die Träger der Straßenbaulast gesetzlich verpflichtet, die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Radwege gehören zu den öffentlichen Straßen.
Lt. Verkehrszählung vom 20.06.2023 wurde eine Verkehrsbelastung von ca. 1.800 Kfz./24h bei einem Schwerverkehrsanteil von 14,1 % ermittelt. Besonders in den Spitzenstunden früh und nachmittags ist die Verkehrsbelastung des Schwerverkehrs besonders hoch (18 % bzw. 22 %).
Gemäß geltender Richtlinie für Radverkehrsanlagen ist bei Straßen der Entwurfsklasse 3 bei einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung > 2.500 Kfz./24h ein fahrbahnbegleitender Radweg vorzusehen. Straßen dieser Entwurfsklasse weisen in der Regel einen Schwerverkehrsanteil von etwa 10 % auf. Aufgrund des hohen Schwerlastverkehrsaufkommens besonders in den Spitzenstunden und der Fahrbahnbreite von 6,50 m (Mindestmaß) wird aus Sicherheitsgründen und unter Berücksichtigung des Lückenschlusses der Neubau dieses Radweges favorisiert.
Voraussetzung zum Radwegbau
Die vorhandene Breite des öffentlichen Straßengrundstückes gewährleistet ohne zusätzlichen Grunderwerb nicht den Bau eines einseitigen Zweirichtungsradweges. Hierzu ist entsprechender Flächenankauf zu tätigen. In Vorbereitung dieser Maßnahme wurden durch die Gemeinde mit den jeweiligen Grundstückseigentümern Bauerlaubnisverträge abgeschlossen, auf dessen Grundlage nach Beendigung der Baumaßnahme und Schlussvermessung der abschließende Grunderwerb erfolgen kann.
Finanzierung der Planungsleistungen
Aufgrund von günstigen Ausschreibungsergebnisse stehen für die Baumaßnahme „Instandsetzung K1653 von MLK bis zur K1106“ auch nach Abschluss und Schlussrechnung der Baumaßnahme Finanzmittel zur Verfügung, die für neue Bauvorhaben genutzt werden können.
Durch die umfangreiche Planung und Plangenehmigung wird somit mittelfristig die Voraussetzung zum Bau des neuen Radweges geschaffen, ggf. auch mit zusätzlichen Fördermitteln. Entsprechend Planungsfortschritt werden die Finanzmittel für den Neubau des Radweges periodengerecht in der jeweiligen Haushaltsplanung angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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