Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 fest und beschließt:
1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 2. die Verwendung des Jahresergebnisses 3. die Entlastung der Betriebsleitung
Sachdarstellung, Begründung:
Entsprechend des § 140 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA i. V. m. § 142 KVG LSA obliegt der Rechnungsprüfung des Landkreises Börde die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 unter Einbeziehung des Lageberichtes und der Buchführung. Die Prüfung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde.
Der Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist gem. § 19 Abs. 1 EigBG LSA verpflichtet, einen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Vorschriften und Muster des EigBG LSA aufzustellen.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind nach ihrer Feststellung gem. § 19 Abs. 5 EigBG LSA öffentlich bekannt zu geben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte im Zeitraum vom 04.10.2022 bis 26.01.2023 mit Unterbrechungen. Gegenstand der Prüfung war die Buchführung sowie der nach handelsrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2019 mit einem Jahresverlust in Höhe von 42.110,80 € ab. Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und in Kenntnis der Feststellungen des LRH LSA in seiner überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde entspricht der Jahresabschluss 2019 mit Einschränkungen / Einwendungen den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2019 entlastet.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
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