Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Mit der Gründung des gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Börde wird der Grundstein für eine vernetzte Zusammenarbeit der Kommune und der psychosozialen Versorgungsstrukturen in der Region gelegt.
Die Gründung erfolgt auf Grundlage von § 7 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) vom 14. Oktober 2020.
Durch Inkrafttreten des neuen PsychKG LSA vom 14.10.2020 wird neben der Einrichtung von Stellen für Psychiatriekoordinatoren und Patientenfürsprecher auch die Schaffung eines gemeindepsychiatrischen Verbundes normiert.
Die Organisationsstruktur könnte wie folgt aussehen:
Der Landkreis Börde strebt die Schließung einer Kooperationsvereinbarung an. Der Sitz des GPV-BK ist im Landratsamt Börde, Bornsche Str. 2 in Haldensleben. Federführend bei der Organisation und Durchführung der Sitzungen des GPV-BK und den damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, ist die Psychiatriekoordinatorin Frau Fehlig (03904 - 7240 2530).
Finanzielle Auswirkungen
Die Regelungen zum Finanzausgleich bzw. zu der Zuweisung finden sich in § 41 PsychKG LSA.
Die den Landkreisen und kreisfreien Städten aus der Durchführung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt entstehenden Verwaltungskosten werden im Rahmen des Finanzausgleichs gedeckt.
Die Mehrkosten, die sich aus der Schaffung der neuen Strukturen ergeben, werden vom Land getragen. Dazu zählen die Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten. Zu den neuen Strukturen gehört die Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle als Patientenfürsprecher und die Einrichtung der Stelle Psychiatriekoordinator.
Für die Bildung des gemeindepsychiatrischen Verbundes hat der Landkreis Börde eine einmalige Zuweisung in Höhe von 20.000,00 EUR erhalten.
Wie ist der aktuelle Sachstand?
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung Anlage 2 - Beitrittserklärung Anlage 3 - Geschäftsordnung
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