Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0570/53/2023  

 
 
Betreff: Information über die Gründung eines gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV-BK) im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Fehlig, Marlen Psychiatriekoordinatorin
Mages, Rüdiger Amtsleiter Gesundheit und Verbraucherschutz
Baier, Uwe Dezernent 4
Federführend:Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Informationspflicht
30.08.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Informationspflicht
06.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung 3. Änderung
Anlage 2 - Beitrittserklärung
Anlage 3 - Geschäftsordnung 2. Änderung

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -

 

Der Kreistag nimmt die Information über die Gründung eines gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV-BK) im Landkreis Börde zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Gründung des gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Börde wird der Grundstein für eine vernetzte Zusammenarbeit der Kommune und der psychosozialen Versorgungsstrukturen in der Region gelegt.

 

Die Gründung erfolgt auf Grundlage von § 7 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) vom 14. Oktober 2020.

 

Durch Inkrafttreten des neuen PsychKG LSA vom 14.10.2020 wird neben der Einrichtung von Stellen für Psychiatriekoordinatoren und Patientenfürsprecher auch die Schaffung eines gemeindepsychiatrischen Verbundes normiert.

 


Gemeindepsychiatrische Verbünde sollen dazu dienen, bedarfsgerechte, wohnortnahe und umfassende Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung zu gewährleisten. Zuständig für die Bildung und Koordination der gemeindepsychiatrischen Verbünde sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Die Bildung und die Arbeit der gemeindepsychiatrischen Verbünde werden durch die Psychiatriekoordinatoren der Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt. Die Fachaufsicht obliegt dem Landesverwaltungsamt.

 

Der Zusammenschluss der Leistungserbringer und Kostenträger im Landkreis Börde, kann durch Kooperationsvereinbarung oder Satzung erfolgen.

 

Die Organisationsstruktur könnte wie folgt aussehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Landkreis Börde strebt die Schließung einer Kooperationsvereinbarung an. Der Sitz des GPV-BK ist im Landratsamt Börde, Bornsche Str. 2 in Haldensleben. Federführend bei der Organisation und Durchführung der Sitzungen des GPV-BK und den damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben, ist die Psychiatriekoordinatorin Frau Fehlig (03904 - 7240 2530).

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Regelungen zum Finanzausgleich bzw. zu der Zuweisung finden sich in § 41 PsychKG LSA.

 

Die den Landkreisen und kreisfreien Städten aus der Durchführung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt entstehenden Verwaltungskosten werden im Rahmen des Finanzausgleichs gedeckt.

 

Die Mehrkosten, die sich aus der Schaffung der neuen Strukturen ergeben, werden vom Land getragen. Dazu zählen die Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten. Zu den neuen Strukturen gehört die Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle als Patientenfürsprecher und die Einrichtung der Stelle Psychiatriekoordinator.

 

r die Bildung des gemeindepsychiatrischen Verbundes hat der Landkreis Börde eine einmalige Zuweisung in Höhe von 20.000,00 EUR erhalten.

 

Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

  1. Die Kooperationsvereinbarung, die Beitrittserklärung und die Geschäftsordnung für den Gemeindepsychiatrischen Verbund ist erarbeitet und vom Rechtsamt geprüft.

 

  1. Am 27.09.2023, um 15:00 Uhr wird im Landratsamt eine Informationsveranstaltung zu allen wichtigen Fragen rund um die Gründung des gemeindepsychiatrischen Verbundes stattfinden.

 

  1. Der feierliche Gründungsakt ist für den 17.11.2023 geplant. 

 

  1. Derzeit laufen bereits kontinuierliche Vernetzungsgespräche mit den verschiedensten Leistungserbringern und Kostenträgern. Auch überregional wurden Verbindungen geschaffen.

 

  1. Die Berufung der Patientenfürsprecherin ist in Vorbereitung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung

Anlage 2 - Beitrittserklärung

Anlage 3 - Geschäftsordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kooperationsvereinbarung 3. Änderung (416 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Beitrittserklärung (276 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Geschäftsordnung 2. Änderung (437 KB)