Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0569/BLR/2023  

 
 
Betreff: Information über die Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses (Behindertenbeauftragte)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Kluge, Janina Leiterin Büro Landrat
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Fehlhauer, Marie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Informationspflicht
21.08.2023 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Kreisausschuss Informationspflicht
06.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - § 71 des Sozialgesetzbuches VIII
Anlage 2 - § 48 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 3 - § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde
Anlage 4 - § 3 der Satzung des Jugendamtes

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -

 

Der Kreistag nimmt die Information über die Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 71 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Hierbei handelt sich um einen beschließenden Ausschuss gemäß § 51 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde. Im § 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gehören diesem als beratende Mitglieder folgende Personen an (§ 3 Abs. 6 der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Börde (beratende Mitglieder)):

 

 

lfd. Nr.

Satzungstext

Namentliche Benennung des Mitgliedes

1

der Landrat oder ein von ihm benannter ständiger Vertreter

Martin Stichnoth

2

der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes

Matthias Wendt

3

je ein, insgesamt jedoch nicht mehr als vier Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, jüdischen Gemeinschaft, anderer religiöser oder weltanschaulicher Gemeinschaften oder Gruppierungen, sofern sie von ihrer zuständigen Stelle benannt werden

rn Bischoff

Doreen Rosenberger

4

die kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau auf Vorschlag des Landrates

Katja Klommhaus

5

eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person auf Vorschlag des Landrates

Andrea Watteroth

6

ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher auf Vorschlag des Landrates

-

7

ein Vertreter des Kreiselternrates

Juliane Zeigert

8

ein Vertreter des Jugendkreistages

Simon Reidenbach

 

 

 

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Anne-Sophie Fischer benannte die zuständige Stelle, in dem Fall der Landrat, Frau Andrea Watteroth als neues beratendes Mitglied.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch

Anlage 2 - Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Anlage 3 - Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Börde

Anlage 4 - Auszug aus der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - § 71 des Sozialgesetzbuches VIII (42 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 48 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (68 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - § 5 der Hauptsatzung des Landkreises Börde (64 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - § 3 der Satzung des Jugendamtes (79 KB)