Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0561/BLR/2023  

 
 
Betreff: Wahl des Kreistages am 09.06.2024 - Einteilung der Wahlbereiche
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski, Marcus Kreiswahlleiter
Baier, Uwe stellv. Kreiswahlleiter
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
06.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.09.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0561/BLR/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - Variante 1 / 4 Wahlbereiche
Anlage 2 - Variante 2 / 2 Wahlbereiche
Anlage 3 - Variante 3 / 3 Wahlbereiche
Anlage 4 - Variante 4 / 5 Wahlbereiche

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt das Wahlgebiet des Landkreises Börde zur Wahl des Kreistages am 09.06.2024 in folgende 4 Wahlbereiche einzuteilen:

 

WB I

Verbandsgemeinde Flechtingen

 

WB III

Gemeinde Hohe Börde

Stadt Oebisfelde Weferlingen

 

Stadt Wanzleben rde

Stadt Haldensleben

Gemeinde Sülzetal

WB II

Gemeinde Niedere Börde

WB IV

Verbandsgemeinde Obere Aller

Verbandsgemeinde Elbe-Heide

Stadt Oschersleben (Bode)

Stadt Wolmirstedt

Verbandsgemeinde Westliche Börde

Gemeinde Barleben

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird bei der Wahl zu den Kreistagen das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt. Der Kreistag beschließt ihre Anzahl und Abgrenzung (§ 7 Absatz 2 Satz 2 KWG LSA).

 

Folgendes ist bei der Einteilung nach § 7 Absatz 2 Satz 3 ff. KWG LSA zu berücksichtigen:

 

- die Wahlbereiche sollen annähernd die gleiche Größe haben,

 

- die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereiches soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 20 v. H. (neu nach Gesetzesänderung vom 21.04.2023; vorher 25 v. H.) nach oben oder unten abweichen,

 

- die Grenzen von Gemeinden und Verbandsgemeinden sollen möglichst berücksichtigt werden.

 

r die Einteilung der Wahlbereiche sowie die Einteilung der Wahlbezirke gilt die Einwohnerzahl auf Basis des Melderegisters zum 31. Dezember des vorletzten Jahres vor dem Wahltermin. 67 Satz 2 KWG LSA). Die Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2022 wurden durch die Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden des Landkreises im Mai 2023 an den Landkreis Börde übermittelt. Die Gesamteinwohnerwahl im Landkreis Börde liegt zum Stichtag 31.12.2022 bei 174.084.

 

Ziel des Gesetzgebers ist es, durch die Bildung von Wahlbereichen zu einer regionalen Ausgewogenheit bei der Zusammensetzung der Vertretung zu gelangen. Elementares Merkmal kommunaler Selbstverwaltung ist, dass einerseits jeder Einwohner „seine“ Mandatsträger kennt und persönlich ansprechen kann und anderseits die Mandatsträger in ihrer Gesamtheit Detailkenntnisse über das gesamte Wahlgebiet besitzen. Angesichts dessen, dass Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber für jeden Wahlbereich gesondert aufzustellen sind und auch die spätere Sitzverteilung auf die Wahlbereiche erfolgt, kommt der Wahlbereichseinteilung nicht nur eine rein wahltechnische, sondern auch eine inhaltliche Bedeutung zu.

 

Das Herabsetzen der Toleranzgrenze für die maximal zulässige Abweichung in der Größe eines Wahlbereichs auf 20 v. H. mit der Gesetzesänderung vom 21.04.2023 dient der Erreichung möglichst gleich großer Wahlbereiche und der verbesserten Gewährleistung der Wahlrechtsgleichheit. Die Wahlrechtsgleichheit verlangt, dass alle Wähler über den gleichen Zählwert ihrer Stimmen mit annähernd gleicher Erfolgschance an der Wahl teilnehmen können. Der Gesetzgeber hat daher eine Bemessungsgrundlage für die Wahlbereichseinteilung zu wählen, die die Chancengleichheit aller an der Wahl Beteiligten wahrt. Dementsprechend hat er dafür Sorge zu tragen, dass jeder Wahlbereich möglichst die gleiche Zahl an Wahlberechtigten umfasst. Die neue Abweichungstoleranz von maximal 20 v. H. der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbereiche ist sachgerecht und hat als oberstes Ziel den Zuschnitt möglichst gleich großer Wahlbereiche. Ein beliebiges Ausschöpfen der 20 v. H. -Marge ist gleichwohl nicht zulässig, hierfür müssen vielmehr sachlich fundierte Gründe vorliegen (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 20.12.2019).

 

Unter Beachtung der Grundsätze der Wahlgleichheit und Chancengleichheit und unter Berücksichtigung von Gemeindegrenzen schlägt die Verwaltung vor, das Wahlgebiet des Landkreises Börde zur Wahl des Kreistages am 09.06.2024 erneut in 4 Wahlbereiche einzuteilen.

Wahl-bereich

Wahlbereichsgebiet

Einwohner in EG/ VerbG Stand 31.12.2022

Einwohner im Wahlbereich Stand 31.12.2022

Durchschnittliche Einwohner aller Wahlbereiche

Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche
+/- 20 v. H.

WB I

Flechtingen

13083

46835

43521

3314

7,6

Oebisfelde Weferlingen

13900

Haldensleben

19852

WB II

Niedere Börde

7019

41833

-1688

-3,9

Elbe-Heide

13563

Wolmirstedt

12050

Barleben

9201

WB III

Hohe Börde

19153

42386

-1135

-2,6

Wanzleben rde

14297

lzetal

8936

WB IV

Obere Aller

14292

43030

-491

-1,1

Oschersleben / Bode

20060

Westliche Börde

8678

 

Hierbei ist das Kreisgebiet optimal und rechtssicher eingeteilt.

 

Zur Vergleichbarkeit fügt die Verwaltung weitere Variantenbetrachtungen der Vorlage bei.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Variante 1 - 4 Wahlbereiche

Anlage 2 Variante 2 2 Wahlbereiche

Anlage 3 Variante 3 3 Wahlbereiche

Anlage 4 Variante 4 5 Wahlbereiche

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Variante 1 / 4 Wahlbereiche (381 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Variante 2 / 2 Wahlbereiche (344 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Variante 3 / 3 Wahlbereiche (533 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Variante 4 / 5 Wahlbereiche (561 KB)