Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0501/66/2023  

 
 
Betreff: Planungsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Landkreis Börde zum gemeinsamen Ausbau der Kreisstraße K1224
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Rothe Sachbearbeiter
Herr Dr. Denis Gruber Dezernent 3
Federführend:Amt für Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Umwelt Vorberatung
15.02.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt    
Kreisausschuss Vorberatung
01.03.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.03.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0501/66/2023)
Anlagen:
Anlage1 - Planungsvereinbarung_LHS-LK

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag vom Landkreis Börde beschließt die Planungsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Landkreis Börde gemäß der Anlage 1.


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat am 15.09.2021 mit Beschluss 0295/SBU/2021 den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Landeshauptstadt Magdeburg (LHS MD) sowie der Gemeinde Sülzetal beschlossen.

 

Ziel der Zweckvereinbarung ist die gemeinsame und koordinierte Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Anbindung des Stadtgebietes von Magdeburg an das Gewerbegebiet Osterweddingen bzw. an den Eulenberg.

 

r die in der Zweckvereinbarung betitelten Bauabschnitte A, B (Ausbau der K1224) und D (Ausbau des Radweges Großer Wiesengraben) haben die LHS MD und der LK Börde eine Planungsvereinbarung abgestimmt (Anlage 1), um die weitere Zusammenarbeit der Projektpartner zu konkretisieren.

 

Im Rahmen der vom LK Börde veranlassten Prüfung der Planungsvereinbarung, die sich aus der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes zur abgeschlossenen Zweckvereinbarung ergab, wurde durch das Landesverwaltungsamt jedoch festgestellt, dass es sich bei der Planungsvereinbarung um eine Zweckvereinbarung im Sinne des § 3 Abs. 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) handelt, da die LHS MD durch die gemeinsame Nutzung der Vergabestelle des LK Börde die Besorgung einer Aufgabe an den LK Börde überträgt. Die Zweckvereinbarung ist gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 17 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) durch den Kreistag als zuständiges Gremium zu beschließen. Um dieses formelle Erfordernis zu erfüllen, wird die Planungsvereinbarung dem Kreistag nun zur Bestätigung vorgelegt.

 

Die Ausschreibung wurde bereits abgeschlossen und die Vorplanung bereits beauftragt. Siehe auch Beschlussvorlage 0443/30/2022 vom 29.09.2022.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Planungsvereinbarung LHS MD-LK Börde

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 - Planungsvereinbarung_LHS-LK (2974 KB)