Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat am 15.09.2021 mit Beschluss 0295/SBU/2021 den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Landeshauptstadt Magdeburg (LHS MD) sowie der Gemeinde Sülzetal beschlossen.
Ziel der Zweckvereinbarung ist die gemeinsame und koordinierte Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Anbindung des Stadtgebietes von Magdeburg an das Gewerbegebiet Osterweddingen bzw. an den Eulenberg.
Für die in der Zweckvereinbarung betitelten Bauabschnitte A, B (Ausbau der K1224) und D (Ausbau des Radweges Großer Wiesengraben) haben die LHS MD und der LK Börde eine Planungsvereinbarung abgestimmt (Anlage 1), um die weitere Zusammenarbeit der Projektpartner zu konkretisieren.
Im Rahmen der vom LK Börde veranlassten Prüfung der Planungsvereinbarung, die sich aus der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes zur abgeschlossenen Zweckvereinbarung ergab, wurde durch das Landesverwaltungsamt jedoch festgestellt, dass es sich bei der Planungsvereinbarung um eine Zweckvereinbarung im Sinne des § 3 Abs. 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) handelt, da die LHS MD durch die gemeinsame Nutzung der Vergabestelle des LK Börde die Besorgung einer Aufgabe an den LK Börde überträgt. Die Zweckvereinbarung ist gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 17 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) durch den Kreistag als zuständiges Gremium zu beschließen. Um dieses formelle Erfordernis zu erfüllen, wird die Planungsvereinbarung dem Kreistag nun zur Bestätigung vorgelegt.
Die Ausschreibung wurde bereits abgeschlossen und die Vorplanung bereits beauftragt. Siehe auch Beschlussvorlage 0443/30/2022 vom 29.09.2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Planungsvereinbarung LHS MD-LK Börde
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