Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde betreibt das Wohnheim als nachgeordnete öffentliche Einrichtung und ist somit Träger dieser Einrichtung.
Das Wohnheim unterliegt nach § 45 SGB VIII der Erlaubnis zum Betrieb, da Jugendliche für einen Teil des Tages betreut werden.
Das Wohnheim dient der Sicherung der theoretischen Ausbildung besonders für Auszubildende von Statusklassen (länderübergreifende Fachklassen), da auswärtig wohnende Berufsschüler den Besuch einer berufsbildenden Schule nur durch die Nutzung eines Wohnangebotes am Schulstandort realisieren können.
Dem Träger des Wohnheims obliegt die Regelung des Antragsverfahrens sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Betreuung von Jugendlichen als Nutzer dieser Einrichtung.
Die aktuell gültigen Satzungen sind:
1. Satzung über die Benutzung des Wohnheimes der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Ohrekreis vom 25.04.2002
2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Wohnheim der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Ohrekreis“ vom 25.04.2002
Vorgenannte Satzungen wurden aktualisiert und zu einer „Nutzungs- und Gebührensatzung“ zusammengefasst und neu gegliedert.
Hervorzuheben sind insbesondere folgende Anpassungen:
- Rechtsnachfolge Landkreis Börde - Teilweise Anpassung der Gebühren - Berechtigter Personenkreis - Gesundheitliche Festlegungen - Haftung bei verursachten Schäden
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 – Lesefassung Anlage 2 – Benutzungssatzung vom 25.04.2002 Anlage 3 – Gebührensatzung vom 25.04.2002 Anlage 4 – Beschulungsformen Anlage 5 – Gebührenübersicht
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