Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0497/40/2023  

 
 
Betreff: Nutzungs- und Gebührensatzung für das Wohnheim der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Michelmann Dezernent 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Augsberg, Mandy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
28.02.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Anhörung
01.03.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.03.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (0497/40/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - Nutzungs- und Gebührensatzung
Anlage 2 - Benutzungssatzung vom 25.04.2002
Anlage 3 - Gebührensatzung vom 25.04.2002
Anlage 4 - Beschulungsformen
Anlage 5 -Gebührenübersicht

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Neufassung der Nutzungs- und Gebührensatzung für das Wohnheim der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde betreibt das Wohnheim als nachgeordnete öffentliche Einrichtung und ist somit Träger dieser Einrichtung.

 

Das Wohnheim unterliegt nach § 45 SGB VIII der Erlaubnis zum Betrieb, da Jugendliche für einen Teil des Tages betreut werden.

 

Das Wohnheim dient der Sicherung der theoretischen Ausbildung besonders für Auszubildende von Statusklassen (länderübergreifende Fachklassen), da auswärtig wohnende Berufsschüler den Besuch einer berufsbildenden Schule nur durch die Nutzung eines Wohnangebotes am Schulstandort realisieren können.

 

Dem Träger des Wohnheims obliegt die Regelung des Antragsverfahrens sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Betreuung von Jugendlichen als Nutzer dieser Einrichtung.

 

Die aktuell gültigen Satzungen sind:

 

1. Satzung über die Benutzung des Wohnheimes der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Ohrekreis vom 25.04.2002

 

2.  Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Wohnheim der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Ohrekreis“ vom 25.04.2002

 

Vorgenannte Satzungen wurden aktualisiert und zu einer „Nutzungs- und Gebührensatzung“ zusammengefasst und neu gegliedert.

 

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Anpassungen:

 

- Rechtsnachfolge Landkreis Börde

- Teilweise Anpassung der Gebühren

- Berechtigter Personenkreis

- Gesundheitliche Festlegungen

- Haftung bei verursachten Schäden

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Lesefassung

Anlage 2 Benutzungssatzung vom 25.04.2002

Anlage 3 Gebührensatzung vom 25.04.2002

Anlage 4 Beschulungsformen

Anlage 5 Gebührenübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Anlage 1 - Nutzungs- und Gebührensatzung (205 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Benutzungssatzung vom 25.04.2002 (62 KB)    
Anlage 1 3 Anlage 3 - Gebührensatzung vom 25.04.2002 (60 KB)    
Anlage 3 4 Anlage 4 - Beschulungsformen (182 KB)    
Anlage 4 5 Anlage 5 -Gebührenübersicht (180 KB)