Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Herstellung des Einvernehmens über die Änderung der Organisationsform der Gemeinschaftschule "Johannes Gutenberg" in Wolmirstedt in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b UmwVO (ohne eigene gymnasiale Oberstufe)  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.8
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 14.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 17:10
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0539/40/2023 Herstellung des Einvernehmens über die Änderung der Organisationsform der Gemeinschaftschule "Johannes Gutenberg" in Wolmirstedt in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b UmwVO (ohne eigene gymnasiale Oberstufe)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Michl, Monique amt. Amtsleiterin Bildung
Hecht, Friederike amt. Dezernentin 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) kommt um 16:45 Uhr wieder zur Sitzung hinzu.

Somit sind 14 Kreisausschussmitglieder anwesend.

 

Herr Mewes (UWG) macht deutlich, dass er die Auflösung der gymnasialen Oberstufe an der „Johannes Gutenberg“ Schule in Wolmirstedt, aufgrund der positiven Entwicklungen und der Darstellung, was in der Schule bereits geleistet wurde, für falsch hält.

 

Er spricht weiter seine Verwunderung darüber aus, dass in der Stadt Magdeburg eine Gemeinschaftsschule mit einer gymnasialen Oberstufe eines privaten Trägers durch das Land genehmigt wurde. Herr Mewes fragt, warum die Einführung einer neuen Gemeinschaftsschule möglich ist und eine bereits Bestehende in Wolmirstedt nicht fortgeführt werden kann, ohne Prüfung, ob die Erweiterung des Einzugsgebietes möglich ist. Auch in Bezug auf die Ansiedlung von „INTEL“ hätte dies eindringlich geprüft werden müssen. Herr Mewes hat jedoch keine Rückmeldung vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt dazu erhalten.

 

Frau Hecht (Dezernentin 2) berichtet, dass es sich bei der von Herrn Mewes angesprochenen Schule um die „Neue Schule Magdeburg“ in freier Trägerschaft handelt.

 

Sie erklärt weiter, dass Schulen in freier Trägerschaft in Bezug auf die Mindestanforderungen anders als die staatlichen Schulen zu betrachten sind. Die gymnasiale Oberstufe an der „Neuen Schule“ bestand bereits, jedoch konnte diese aufgrund fehlender Lehrerinnen und Lehrer nicht abgebildet werden. Mit dem neuen Schuljahr 2023/2024 gelingt dies und die Schule kann in der Sekundarstufe 11 mit der elften Klasse beginnen.

 

Ein direkter Vergleich zwischen staatlichen Schulen, welche sich restriktiv an die geltende Schulentwicklungsplanungsverordnung halten müssen, und Schulen in freier Trägerschaft kann in Bezug auf Mindestschülerzahlen nicht gezogen werden.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) ergänzt, dass die Schulen, umso geringer die Schülerzahl in der gymnasialen Oberstufe ist, weniger Kurse, Sprachen oder Naturwissenschaften anbieten können. Aus diesem Grund werden die erforderlichen Mindestschülerzahlen vom Land gefordert.

 

Er bezieht sich dabei auf das Gymnasium in Weferlingen, bei welchem die gymnasiale Oberstufe trotz der fehlenden Mindestschülerzahl von 50 in den vorangegangenen Jahren erhalten werden konnte. Es ist fragwürdig, warum dies nicht auch in Wolmirstedt umgesetzt werden konnte.

 

Er schließt sich dahingehend den Aussagen des Herrn Mewes an.

 

Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 12

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  2

 

Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0539/40/2023 zu fassen.