Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0539/40/2023  

 
 
Betreff: Herstellung des Einvernehmens über die Änderung der Organisationsform der Gemeinschaftschule "Johannes Gutenberg" in Wolmirstedt in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b UmwVO (ohne eigene gymnasiale Oberstufe)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Michl, Monique amt. Amtsleiterin Bildung
Hecht, Friederike amt. Dezernentin 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Vorberatung
07.06.2023 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales    
Kreisausschuss Entscheidung
14.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.06.2023 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0539/40/2023)
Anlagen:
Anlage 1 - Anschr.SL+Protokoll_GesKonf_v_17_04_2023
Anlage 2 - Erste vorauss.SZ+KLZ SJ 2023-24
Anlage 3 - Terminplan_Starter_2024 NEU
Anlage 4 - Auszug SchulG LSA
Anlage 5 - Umwandlungsverordnung
Anlage 6 - SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Herstellung des Einvernehmens über die Änderung der Organisationsform der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ in Wolmirstedt in eine Gemeinschaftsschule nach § 1 Abs.1 Nr. 2 Buchst. b UmwVO mit den Schuljahrgängen 5 bis 13, wobei die Schuljahrgänge 11 bis 13 in Kooperation mit einer anderen Schule geführt werden.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der Kreistag beschloss am 07.12.2022 die Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen für den Planungszeitraum der SJ 2022/23 bis 2026/27 mit Langzeitprognose für die SJ 2027/28 bis 2031/32. Darin ist die Planungsabsicht des Schul- und Planungsträgers hinsichtlich der Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt eindeutig begründet bestimmt.

Planungsziel:

Unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen gemäß § 11 Abs. 3 bis 5 sowie           § 19 Abs. 2 Nr. 3 der SEPL-VO 2022 ist der Schulstandort mittel- und langfristig als Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UmwVO bestandsgefährdet.

Aufgrund der Schülerzahlentwicklung in der Sekundarstufe II der Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ in Wolmirstedt ist die Weiterführung der Schuljahrgangsstufen 11 bis 13 nicht gerechtfertigt. Aus diesem Grund wird die Sekundarstufe II dieser Gemeinschaftsschule ab dem SJ 2023/24 im Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde nicht mehr ausgewiesen. Die 13. Schuljahrgangsstufe wird im SJ 2023/24 lediglich auslaufend abgebildet. 

Aufgrund des Nichterreichens der nach § 11 Abs. 4 SEPL-VO 2022 geforderten Zieljahrgangsstärke bzw. Mindestjahrgangsstärke in den Klassenstufen 11 bis 13 der Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ kann diese im Schulnetz des Landkreises Börde ab dem SJ 2023/24 nicht mehr als eine Schule der Sekundarstufe II verordnungskonform abgebildet werden. Der Schulträger entschloss sich deshalb, diese Schule nicht mehr wie bisher auszuweisen.

Daraus ergab sich Handlungsbedarf für die Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“. Die Gesamtkonferenz beschloss am 17.04.2023 die Änderung der Organisationsform. Somit wird die Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ ab dem SJ 2024/25 in der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UmwVO mit den Schuljahrgängen 5 bis 13, wobei die Schuljahrgänge 11 bis 13 als gymnasiale Oberstufe in Kooperation mit einer anderen Schule geführt werden.

Dies versetzt den Landkreis Börde in die Lage, den Schulstandort perspektivisch im Rahmen der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung wieder als bestandssicher darzustellen und somit weiterhin im Schulnetz verankern zu können.

In der zwischen der Gemeinschaftsschule J. Gutenberg“ und der IGS „W. Brandt“ in Magdeburg bestehenden Kooperationsvereinbarung vom 15.11.2021 ist geregelt, dass die IGS „W. Brandt“ bei Unterschreitung der Schülerzahl als Kooperationspartner im Sinne des

§ 11 Abs. 5 der SEPL-VO 2022 eintritt.  Die Schüler*innen der Schuljahrgänge 11 und 12 im SJ 2023/24 haben die Möglichkeit an dieser Kooperationsschule beschult zu werden. Der 13. Schuljahrgang (Abiturjahrgang) wird letztmalig im SJ 2023/24 an der Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ beschult.

Die Beantragung der Änderung der Organisationsform erfolgt gegenüber dem Landesschulamt durch die Gemeinschaftsschule selbst. Die Entscheidung zum Antrag trifft die Schulbehörde (Landesschulamt) gemäß des diesbezüglichen Terminplanes (siehe Anlage). 

Der Landkreises Börde erhebt keine Einwände gegen die beabsichtigte Änderung der Organisationsform der Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“.

Der Beschluss des Kreistages ist im Zusammenhang mit der noch ausstehenden abschließenden Prüfung und Bestätigung innerhalb der Ersten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach § 22 SchulG LSA in Verbindung mit § 64 SchulG LSA erforderlich, da die Bestätigung der Planungsziele bzgl. der öffentlichen Gemeinschaftsschulen des Landkreises Börde bisher mit Ausnahme der Ganztagsschule Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ Wolmirstedt erfolgte (Schreiben Schulbehörde vom 09.02.2023). 

Die Herstellung des Einvernehmens gem. § 5b Abs. 7 S. 8 SchulG bleibt zunächst aufgrund der notwendigen Aktualisierung des pädagogischen/ organisatorischen Konzeptes und der damit verbundenen Erstellung einer Kooperationsvereinbarung durch die Schule sowie des sich anschlienden Antragsverfahrens unberührt. Sie erfolgt im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule, zur Umwandlung einer Gemeinschaftsschule in eine andere Schulform, zur Aktualisierung des Konzeptes einer Gemeinschaftsschule und für den Wechsel der Organisationsform oder der kooperierenden Schule zum Schuljahr 2024/2025.

Die Personensorgeberechtigten und volljährigen Schüler*innen des Schuljahrganges 11 im SJ 2022/23 sind durch den Schulleiter Herrn Jordan mit Elternbrief vom 27.03.2023 über die Beschulung im SJ 2023/24 an einer anderen Schule informiert worden.

Der Landkreis Börde wird in seiner Zuständigkeit die Personensorgeberechtigten und volljährigen Schüler*innen bei entsprechenden Anfragen zur Beschulung im Schuljahrgang 11 des SJ 2023/24 über die Beschulungsmöglichkeiten beraten.

Die Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ selbst wird zuständigkeitshalber durch das Landesschulamt entsprechend des anliegend beigefügten Terminplanes begleitet.

hrend des gesamten Prozesses waren seit 2019/20 die oberste Schulbehörde, das Landesschulamt, der Schulträger und die Schulleitung im ständigen gemeinsamen Austausch.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

  1. Übergabeschreiben des Schulleiters vom 21.04.2023 mit Protokoll der Gesamtkonferenz der GMS „J. Gutenberg“ vom 17.04.2023
  2. Erste vorauss. Schülerzahlen u. Klassenzahlen GMS „J. Gutenberg“ SJ 2023/24
  3. Terminplan LSchA für Antrags- und Genehmigungsverfahren GMS vom 03.11.2022
  4. §§ 5b, 22, 64 SchulG LSA
  5. UmwVO
  6. SEPL-VO 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Anschr.SL+Protokoll_GesKonf_v_17_04_2023 (2772 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Erste vorauss.SZ+KLZ SJ 2023-24 (51 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Terminplan_Starter_2024 NEU (108 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Auszug SchulG LSA (158 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Umwandlungsverordnung (29 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - SEPL-VO 2022 st_gvbl_2020_607_615a (1554 KB)