Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Prof. Dr. Reimer (Universität Heidelberg) ist der Sitzung per Videokonferenz zugeschaltet.
Er stellt seine Person kurz vor und macht einige Ausführungen zum laufenden Verfahren.
Herr Wachsmuth (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt folgende Verfahrensfragen:
Herr Prof. Dr. Reimer (Universität Heidelberg) erklärt in Bezug auf die Festsetzungsverjährung, dass diese bisher nur für das Verfahren aus dem Jahr 2017 aufgekommen ist. Dieses Verfahren ist nun beim Oberverwaltungsgericht (OVG) anhängig. Das OVG hat nach der Bemerkung einer Kanzlei, welche durch die Gemeinde Barleben beauftragt wurde, eine Verjährung festgestellt, aufgrund welcher der Landkreis die Kreisumlage nicht mehr beanspruchen könne. Dies ist jedoch ein Irrlicht. Der Landkreis hatte die Kreisumlage längst erhalten, das Verfahren geht explizit um die Rückerstattung der Kreisumlage an die Gemeinde Barleben. Wäre also eine Verjährung eingetreten, könnte die Gemeinde Barleben die Rückzahlung nicht mehr fordern. Inzwischen scheint das OVG den richterlichen Hinweis über die Verjährung nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Das hier vorliegende Verfahren aus dem Jahr 2019 ist aus seiner Sicht nicht von einer möglichen Verjährung betroffen. Das Rechtsamt des Landkreises hat dazu hinreichend vor dem OVG vorgetragen.
Bezogen auf eine Heilungssatzung erläutert Herr Prof. Dr. Reimer, dass diese erst dann notwendig wäre, wenn Verfahrensfehler festgestellt werden.
Für das Verfahren 2019 scheint eine Heilungssatzung auszuscheiden, da das OVG bereits festgestellt hat, dass der Landkreis keine verfahrenstechnischen Fehler gemacht hat, so Herr Prof. Dr. Reimer.
Für das Verfahren aus dem Jahr 2017 wäre eine Heilungssatzung nach Feststellung von Verfahrensfehlern denkbar, der Landkreis muss das Verfahren nun aber offen halten, da ansonsten automatisch der Gemeinde Barleben das Recht zugesprochen werden würde. Es muss zunächst abgewartet werden, wie sich die abschließende Entscheidung des OVG’s entwickelt.
Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.
Der Kreistag nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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