Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für die Haushaltsjahre 2022/2023  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.1 Beschluss:0500/20/2023
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0500/20/2023 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für die Haushaltsjahre 2022/2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Beigeordneter
Lasner Justitiar
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) stellt eine Präsentation vor und führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Die Präsentation ist Anlage zur Sitzung im ALLRIS.

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Herr Schroeder (AfD) fragt nach, ob der Änderungsantrag des Herrn Schmette bereits Bestandteil der Haushaltssatzung ist und ob aus diesem Grund darüber nicht mehr abgestimmt wird.

 

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) weist darauf hin, dass über den Änderungsantrag abgestimmt wird.

 

Herr Schroeder (AfD) lobt die Verwaltung für die Erstellung der Nachtragshaushaltssatzung, dennoch könne man die Vorlage nur ablehnen, da die Mitglieder des Kreistages kaum bis gar keinen politischen Entscheidungsspielraum haben.

 

Er bezieht sich dabei auf eine Studie, welche die Entschuldung der Länder auf Kosten des Bundes und der Kommunen thematisiert. Herr Schroeder sieht dort Parallelen in Zusammenhang mit der Kreisumlage des Landkreises an die Gemeinden. Auch wenn der Hebesatz der Kreisumlage im Abwägungsprozess nun auf 41,2 % und nicht auf die eigentlich erforderlichen 46,2 % festgesetzt wurde, haben die Gemeinden kaum Ressourcen, dies zu leisten. Als Beispiel führt Herr Schroeder die Gemeinde Hohe Börde an, welche als finanzstarke Kommune gilt und ebenso bald in die Haushaltskonsolidierung gehen muss.

 

In den kommenden Jahren wird es sich immer schwieriger gestalten, die hohen Defizite zu minimieren, da besonders an Investitionen kaum gespart werden kann. Es stehen beispielsweise wichtige Sanierungen bzw. Neubauten von Schulen an, welche keinen Aufschub dulden.

 

Herr Schroeder weist auf die eingereichte Finanzresolution der Fraktion der AfD aus dem Jahr 2019 hin, leider ergaben sich aus dieser keine Veränderungen. Der Landkreis und die Kommunen sind auf die Unterstützung des Landes angewiesen.

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Herr Keindorff (FDP) kritisiert die aufgrund verschiedener Faktoren fehlende Umsetzung der Prioritätenliste zum Bau von Radwegen.

 

Er stellt daher folgenden Antrag:

 

Durch die Verwaltung soll zeitnah eine realistisch umsetzbare Prioritätenliste zum Bau von Radwegen erstellt und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dabei sollte nicht nur der Fokus auf kreisstraßenbegleitende Radwege gelegt werden, sondern auch die mögliche Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzwegen berücksichtigt werden.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Ausführungen des Herrn Keindorff keinen Änderungsantrag zur Nachtragshaushaltssatzung darstellen. Diese seien eher als eigenständiger Antrag zu sehen.

 

Herr Keindorff (FDP) macht deutlich, dass der Antrag aus seiner Sicht Auswirkungen auf den Haushalt hat, da auch die erforderlichen finanziellen Mittel für den Bau von Radwegen eingestellt werden müssen. Er bittet um Auskunft, ob im Haushalt finanzielle Mittel für den Bau von Radwegen und den damit verbundenen Kauf von Grundstücken eingestellt sind.

 

Der Vorsitzende bittet Herrn Keindorff (FDP) um Konkretisierung seines Änderungsantrages.

Herr Keindorff (FDP) stellt damit folgenden korrigierten Änderungsantrag:

 

„Es werden 0,9 % der finanziellen Mittel, welche für den Ausbau der Kreisstraßen im Haushalt eingeplant sind, für den Bau von Radwegen zweckgebunden.“

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erweitert den Antrag des Herrn Keindorff:

 

„1 % der Straßenbaukosten sollen für den Bau von Radwegen eingeplant werden.“

 

Außerdem weist Herr Zeymer darauf hin, dass am 13.05.2023 eine große Demonstration in Glindenberg bezogen auf den Bau eines Radweges stattfindet.

 

Herr Zeymer bezieht sich weiterhin auf den katastrophalen baulichen Zustand der Förderschule in Klein Oschersleben und berichtet von der Besichtigung der Schule, welche im Rahmen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales am 28.02.2023 stattgefunden hat. Es muss dringend eine Lösung herbeigeführt werden, so Herr Zeymer.

 

Zum Thema Kreisumlage macht Herr Zeymer deutlich, dass die zahlreichen Gerichtsverfahren und Klagen gegen die Kreisumlage keinen Erfolg bringen.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) meldet sich zur Geschäftsordnung und weist darauf hin, dass Änderungsanträge schriftlich vorgelegt werden müssen, die Änderungsanträge sollten ebenso konkret formuliert werden. Außerdem wäre es hilfreich, wenn komplexe Änderungsanträge im Laufe der Beratungsfolge gestellt werden, damit diese auch auf den Sitzungen der Fachausschüsse behandelt werden können.

 

Der Vorsitzende stimmt zu, dass Änderungsanträge schriftlich vorgelegt werden müssen.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) legt seinen zuvor formulierten Änderungsantrag dem Vorsitzenden schriftlich vor.

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Zur Vorlage liegt außerdem ein Änderungsantrag des Herrn Schmette (CDU) vor:

 

„Antrag Neufassung § 6 Nr. 4 der Haushaltssatzung:

Erheblich i. S. d. § 103 Abs. 2 Ziffer 4 KVG LSA ist eine Vermehrung oder Hebung der Stellen ab 1 v. H. und darüber hinaus eine Hebung der Stellen von weiteren 4 v. H. der im Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres ausgewiesenen Planstellen.“

 

Es wird zunächst über den Änderungsantrag des Herrn Schmette abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 39

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  2

 

Somit wurde der Änderungsantrag angenommen.

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Der Landrat ergänzt zum Änderungsantrag des Herrn Zeymer, dass die eingeplanten finanziellen Mittel für den Straßenbau auf den Seiten 719 und 720 des Nachtragshaushaltes zu finden sind. 1 % von den geplanten Straßenausbaukosten wären 41.000 €.

 

Herr Zahn (SPD) macht deutlich, dass die Fraktion der SPD diesem Änderungsantrag nicht zustimmen wird. Es hätte eine ausführliche Beratung darüber in den Fachausschüssen stattfinden müssen.

 

Herr Zeymer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) entgegnet, dass der Bau von Radwegen bereits in den Fachausschusssitzungen thematisiert wurde und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN konstruktive Vorschläge dazu eingebracht hat.

 

Herr Nase (CDU) kommt um 16:34 Uhr zur Sitzung hinzu.

Somit sind 42 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Herr Dr. Waselewski (Beigeordneter) erklärt, dass für das Jahr 2023 6,1 Millionen € für Straßenbaukosten eingeplant sind. Diese sind mit einem Sperrvermerk versehen, da noch nicht feststeht, wie viel der Landeshaushalt beschließt. Auf der Haushaltsbereinigungssitzung wurde festgelegt, dass insgesamt 30 Millionen € zur Verfügung stehen, der Landkreis erhält 4,1 Millionen €.

 

Die Prioritätenliste für die Maßnahmen im Jahr 2023 soll auf den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Umwelt thematisiert und angepasst werden, zuständig ist der Dezernent 3, Herr Dr. Gruber.

 

 

Herr Henke (DIE LINKE) weist darauf hin, dass die Bereinigungssitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt in der 9. Kalenderwoche stattgefunden hat. Das Haushaltsgesetz des Landes wird jedoch erst in den kommenden zwei Wochen beschlossen, bisher liegen dazu 139 Änderungsanträge vor. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine verlässlichen Aussagen zum Haushalt des Landes getätigt werden.

 

Der Vorsitzende lässt nun über den Änderungsantrag des Herrn Zeymer abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 10

Ablehnungen:  30

Enthaltungen:  2

 

Somit wurde der Änderungsantrag abgelehnt.

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Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.

 

Es wird nun über die gesamte Vorlage, inklusive des Änderungsantrages des Herrn Schmette, abgestimmt.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für die Haushaltsjahre 2022/2023 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Nachtragshaushaltsplanes 2022/2023.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 32

Ablehnungen:  6

Enthaltungen:  4

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0500/20/2023 erhoben.