Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für die Haushaltsjahre 2022/2023 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Nachtragshaushaltsplanes 2022/2023. Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag ist nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA für den Erlass von Haushaltssatzungen zuständig. In der Haushaltssatzung werden auch die Hebesätze der Kreisumlage festgelegt.
Die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes 2022/2023 ergab sich insbesondere aus den allgemeinen Preissteigerungen und der Änderung rechtlicher Vorschriften. Da das Jahr 2022 bereits abgeschlossen ist, wurden im Nachtragshaushalt nur die Werte für das Jahr 2023 aktualisiert. Weiterhin musste für das Jahr 2023 der Hebesatz der Kreisumlage anhand aktueller Daten ermittelt werden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Nachtragsplanentwurfes des Landkreises müssen die Kommunen des Landkreises mit einbezogen werden. Landesrechtlich finden sich in Sachsen-Anhalt keine konkreten Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen bei der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Durch verschiedene Gerichtsurteile wurden einige Grundsätze aufgestellt, die es zu beachten gilt.
Der Landkreis hat demnach bei der Erhebung der Kreisumlage die grundsätzlich gleichrangigen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und darf seine Aufgaben und Interessen nicht einseitig und ohne Berücksichtigung gegenüber den Aufgaben und Interessen der kreisangehörigen Kommunen durchsetzen.
Zur rechtzeitigen Einbeziehung der Kommunen wurden nach dem Vorliegen der Zuarbeiten der Ämter über die benötigten Budgets für den Nachtrag 2023 der Fehlbedarf des Landkreises ermittelt und der für die Deckung des Fehlbedarfes erforderliche Kreisumlagesatz in Höhe von 46,35% berechnet. Anschließend wurde am 29.09.2022 an die Städte und Gemeinden ein Anhörungsschreiben mit der Abforderung der finanziellen Situation und einer Frist zur Stellungnahme bis zum 28.10.2022 gesendet. In der Zeit vom 14.11. bis 21.11.2022 fanden zusätzlich mündliche Anhörungen der einzelnen Kommunen statt.
Parallel zur Beteiligung der Kommunen fanden mit den betroffenen Ämtern Haushaltskonsultationen statt mit dem Ziel, den Fehlbetrag für 2023 zu reduzieren. Im Ergebnis der Konsultationen mit den Ämtern und der Anhörung der Kommunen wurde der Abwägungsvorgang vorbereitet. Die Unterlagen dazu sind in der Anlage 2 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der widerstreitenden Finanzinteressen des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen schlägt die Verwaltung für das Jahr 2023 einen Kreisumlagehebesatz von 41,20% vor. Dabei plant der Landkreis im Hinblick auf die angespannte Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden mit einem Defizit in Höhe von 11.997.548 EUR.
Der Ergebnisplan 2023 weist ein Defizit in Höhe von 11.997.548 EUR aus. Die Ursachen liegen in den steigenden Aufwendungen aufgrund der hohen Inflation, der Personalkostensteigerungen durch den Tarifabschluss 2023, gestiegenen Energie und Kraftstoffpreisen sowie steigende Aufwendungen im Jugendbereich ohne entsprechende Erträge. Weitere Steigerungen bei den Aufwendungen entstehen durch die gesetzlichen Änderungen, die zu Mehrkosten bei den Landkreisen führen wie z. B. Rechtskreiswechsel bei den ukrainischen Flüchtlingen, Mehrkosten durch die Wohngeldreform und die Erhöhung der Unterhaltssätze beim Unterhaltsvorschuss.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde aktualisiert und für die Folgejahre fortgeschrieben. Es ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Zuweisungen nach dem FAG LSA wurden auf der Grundlage der Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 12.10.2022 um ca. 700 TEUR höher eingestellt, aus der Erhöhung bei Zuweisungen nach § 7 FAG LSA resultieren voraussichtlich höheren Zuweisungen von 1,0 Mio. EUR.
Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind lt. Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt vom 22.07.2022 höher als 2022. Der Hebesatz für 2023 soll auf der Grundlage des Abwägungsprozesses höher als im Vorjahr in Höhe von 41,20% beschlossen werden.
Die freiwilligen Leistungen wurden überprüft und sind als Übersicht im Vorbericht eingestellt.
Im Investitionsplan 2023 wurde die Weiterführung der STARK III Maßnahme Gemeinschaftsschule Oschersleben einschließlich Erweiterungsbau eingestellt. Weiterhin ist die Weiterführung der Baumaßnahmen am Gymnasium Weferlingen geplant, die aus Mitteln des Bundes für finanzschwache Kommunen finanziert wird sowie die damit zusammenhängende Sanierung des Altbaus. Weitergeführt werden auch die Baumaßnahmen im Museum Ummendorf.
Für Baumaßnahmen an Kreisstraßen wurden alle Maßnahmen aus 2022 neu eingestellt, die noch nicht begonnen waren. Diese werden teilweise aus den Mitteln des Landes finanziert, die in 2022 aus dem Haushaltsbegleitgesetz zur Verfügung gestellt wurden. Da die Mittel erst Mitte 2022 bewilligt wurden, war eine Abarbeitung von Maßnahmen in Höhe von 8,2 Mio. EUR nicht mehr möglich.
Zusätzlich werden für Baumaßnahmen an Kreisstraßen Mittel in Höhe von ca. 6,2 Mio. EUR eingeplant, die vom Land bereitgestellt werden müssten. Da es bisher noch keinen entsprechenden Haushaltsansatz beim Land gibt, werden die eingestellten Maßnahmen mit einem Sperrvermerk versehen, bis zum Vorliegen von Fördermittelbescheiden.
Im Jahr 2023 stehen nur die Investitionspauschale und Fördermittel zur Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung. Für die Finanzierung der notwendigsten Maßnahmen und Fertigstellen der begonnenen Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme erforderlich.
Durch Lieferengpässe bei dem Material und Engpässe bei den Fachfirmen kam es in 2022 zur Verzögerung bei der Umsetzung des Digitalpaktes. Die Digitalisierung der Schulen wird mit den Mitteln des Digitalpaktes weitergeführt, die noch nicht realisierten Maßnahmen aus Vorjahren wurden neu veranschlagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
2.1 Darstellung des Abwägungsvorgangs 2.2 Erhebungsbogen zur Ermittlung der Kreisumlage aller kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises Börde 2.3 Gesamtübersicht der Abwägung 2.4 Übersicht über die geplanten Investitionssummen, Instandhaltungsstau, Risikobewertung und Auswirkungen Energiepreissteigerungen aller kreisangehörigen Kommunen 2.5 Protokolle der mündlichen Anhörung aller kreisangehörigen Kommunen 2.6 Darstellung der Auswirkungen der Kreisumlage auf die Kommunen des Landkreises 2.7 Entwicklung der Gesamtpunktezahl der Kommunen nach dem Haushaltskennzahlensystem
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