Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Zur Vorlage liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor:
„Der § 8 soll wie folgt geändert werden: Personen, die an ansteckenden meldepflichtigen Krankheiten nach § 6 Infektionsschutzgesetz leiden, ist der Aufenthalt im Wohnheim untersagt. Während des Aufenthalts im Wohnheim erkrankte Bewohner dürfen nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes im Wohnheim verbleiben.“
Es gibt keine Fragen oder Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den Änderungsantrag der AfD abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 24 Ablehnungen: 5 Enthaltungen: 13
Somit wurde der Änderungsantrag angenommen. __________________________________________________________________________
Der Vorsitzende lässt nun über die gesamte Vorlage inklusive der Änderung abstimmen.
Beschluss:
Der Kreistag beschloss die Neufassung der Nutzungs- und Gebührensatzung für das Wohnheim der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 42 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 0
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0497/40/2023 erhoben. |
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