Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt besteht ein Mitwirkungsverbot für den Landrat sowie für Herrn Dr. Waselewski.
Es sind 42 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Es gibt keine Fragen oder Wortmeldungen.
Beschluss:
Aufgrund der Neufassung der Kommunalbesoldungsverordnung vom 13. Juni 2022 wurde die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung für den Landrat ab Beschlussfassung durch den Kreistag und für den zukünftigen Beigeordneten ab Amtsantritt beschlossen und die Höhe wie folgt festgesetzt:
a) für den Landrat 409,00 Euro b) für den Beigeordneten 270,00 Euro
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 41 Ablehnungen: 0 Enthaltungen: 1
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0420/11/2022 erhoben.
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