Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Antrag der Fraktion der UWG - Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.17 Beschluss:0419/UWG/2022
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:36
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0419/UWG/2022 Antrag der Fraktion der UWG - Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Einreicher:Klaus Mewes Fraktionsvorsitzender der UWG
Federführend:Kreistagsfraktion der FUWG Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne

Herr Mewes (UWG) führt zum Antrag aus.

 

Herr Schindler (SPD) sagt, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstützt. Er hinterfragt, ob ein Landschaftsschutzgebiet im „Flechtinger Höhenzug“ erlischt, wenn keine neue Bestätigung der Sinnhaftigkeit erfolgt.

 

Herr Schindler fragt weiterhin, wie es im Entwurf des Regionalentwicklungsplanes dazu kommen konnte, dass das Landschaftsschutzgebiet herabgestuft wurde.

 

Er bittet um eine Aufstellung aller Landschaftsschutzgebiete und jeweils einen Hinweis dazu, ob diese bestandsgefährdet sind und warum. Des Weiteren wünscht er sich, dass die Kreistagsmitglieder diese Information auf webbasierten GIS-Karten bekämen.

 

Herr Schindler bittet zu Protokoll zu nehmen: „Die SPD-Fraktion steht fest hinter den Schutzgebieten. Eine Herabstufung oder Auflösung muss aus unserer Sicht hohe Hürden nehmen. Sie müssen in den Gremien des Kreistages behandelt und begründet werden.

 

Die offenen Fragen werden schriftlich beantwortet.

 

Weitere Fragen oder Wortmeldungen gibt es nicht.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde beauftragte die Verwaltung, mittelfristig den Landschaftsrahmenplan für das Gebiet des Landkreises Börde fortzuschreiben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:  32 

Ablehnungen:  7

Enthaltungen:  4

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0419/UWG/2022 erhoben.