Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Umschuldung eines Kredites 2022  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.2 Beschluss:0418/20/2022
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:36
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
0418/20/2022 Umschuldung eines Kredites 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker Amtsleiterin Finanzen
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Pijanowski, Sarah

Es gibt keine Fragen oder Wortmeldungen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2022 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden       Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umzuschuldenden Kredites beträgt max. 17 Jahre.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 v.H. nicht übersteigen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:  43 

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0418/20/2022 erhoben.