Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt besteht ein Mitwirkungsverbot für den Landrat.
Es sind 42 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Es gibt keine Fragen oder Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Kreistag erteilte dem Landrat die Zustimmung, im Rahmen seiner Dienstausübung Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile bis zu einem Wert von 150,00 € anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 36 Ablehnungen: 2 Enthaltungen: 4
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0378/BLR/2022 erhoben.
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